Fortbildungsabschlüsse

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Geprüfte/r Industriefachwirt/in

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung in der Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
 

eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder

eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder

eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder

eine mindestens dreijährige Berufspraxis.

(2) Zur Prüfung in der Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
 

das Ablegen des Prüfungsteils „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und

im Fall des Absatzes 1 Nummer 1 mindestens ein Jahr Berufspraxis und in den in Absatz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.

(3) Die Berufspraxis nach Absatz 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines „Geprüften Industriefachwirtes“ und einer „Geprüften Industriefachwirtin“ nach § 1 Absatz 2 haben.
 

(4) Abweichend von Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 2 ist zur Prüfung zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

(Auszug aus der Fortbildungsordnung. Die komplette Fortbildungsordnung dieses Abschlusses finden Sie hier.)

Inhalte

Prüfungsstruktur

Förderung

Informationen zur Anmeldung

Abschluss-Niveau

Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR)

Prüfungsgebühr

z. Zt. 680,00 €


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