Öffentlich-rechtliche Prüfung bei der IHK
Öffentlich-rechtliche Prüfung bei der IHK
(1) Zur Prüfung in der Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung in der Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
das Ablegen des Prüfungsteils „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
im Fall des Absatzes 1 Nummer 1 mindestens ein Jahr Berufspraxis und in den in Absatz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis nach Absatz 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines „Geprüften Industriefachwirtes“ und einer „Geprüften Industriefachwirtin“ nach § 1 Absatz 2 haben.
(4) Abweichend von Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 2 ist zur Prüfung zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
(Auszug aus der Fortbildungsordnung. Die komplette Fortbildungsordnung dieses Abschlusses finden Sie hier.)
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Handlungsspezifische Qualifikationen
Die Prüfungen finden schriftlich und mündlich statt.
In jedem Prüfungsfach müssen mindestens ausreichende Leistungen erzielt werden. Ein Prüfungsteil, der nicht bestanden ist, kann zweimal auf Antrag innerhalb der gesetzlichen Frist wiederholt werden.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie im Merkblatt zur Prüfung unter Downloads.
Die Prüfungsgebühren können grundsätzlich nach dem Aufstiegs-BAföG gefördert werden. Nähere Informationen diesbezüglich finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de.
Der erfolgreiche Abschluss berechtigt Sie unter bestimmten Vorgaben für den Meisterbonus. Der Antrag wird Ihnen nach erfolgreichem Abschluss durch die IHK zugesandt. Die Informationen zum Meisterbonus finden sie auf der Internetseite des bayerischen Staatsministerium.
Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR)
Falls Ihr Arbeitgeber die Prüfungsgebühr für Sie übernimmt, benötigen wir eine Kostenübernahmeerklärung Ihres Unternehmens.
Antrag auf Zulassung
Zulassung Fortbildungsprüfungen
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