Öffentlich-rechtliche Prüfung bei der IHK
Öffentlich-rechtliche Prüfung bei der IHK
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
die Prüfung zum Bilanzbuchhalter oder zur Bilanzbuchhalterin auf Grund einer Regelung einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegt hat,
den anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter-Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung
oder Geprüfte Bilanzbuchhalterin-Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung oder einen gleichwertigen Abschluss erworben hat
oder einen wirtschaftswissenschaftlichen Abschluss an einer Hochschule erworben hat.
(Auszug aus der Fortbildungsordnung. Die komplette Fortbildungsordnung dieses Abschlusses finden Sie hier.)
Die Bilanzierung und Bewertung nach den in der Europäischen Union geltenden International Financial Reporting Standards und International Accounting Standards durchzuführen,
Alle weiteren erforderlichen Teile eines Abschlusses nach den jeweils geltenden Standards zu erstellen, unter Verwendung der englischsprachigen Fachbegriffe darzustellen und die Abschlüsse nach den anerkannten Methoden zu analysieren
Außensteuerliche Sachverhalte sowie Sachverhalte der internationalen Finanzierung und des internationalen Zahlungsverkehrs zu bearbeiten.
Die Prüfungen finden schriftlich und mündlich statt.
In jedem Prüfungsfach müssen mindestens ausreichende Leistungen erzielt werden. Ein Prüfungsteil, der nicht bestanden ist, kann zweimal auf Antrag innerhalb der gesetzlichen Frist wiederholt werden.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie im Merkblatt zur Prüfung unter Downloads.
Öffentlich-rechtliche Zusatzqualifikation ohne Einstufung in den Deutschen Qualifizierungsrahmen (DQR)
Falls Ihr Arbeitgeber die Prüfungsgebühr für Sie übernimmt, benötigen wir eine Kostenübernahmeerklärung Ihres Unternehmens.
Antrag auf Zulassung
Zulassung Fortbildungsprüfungen
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