Öffentlich-rechtliche Prüfung bei der IHK
Öffentlich-rechtliche Prüfung bei der IHK
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als "Bankkaufmann/Bankkauffrau" oder "Sparkassenkaufmann/ Sparkassenkauffrau" und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und eine weitere Berufspraxis von mindestens drei Jahren oder
eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Berufspraxis im Sinne des Absatzes 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben in der Kreditwirtschaft haben.
(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
(4) Zu einem zusätzlichen Prüfungsbereich aus dem Prüfungsteil "Spezielle Qualifikation" ist zuzulassen, wer bereits eine Prüfung zum Bankfachwirt/zur Bankfachwirtin bestanden hat.
(Auszug aus der Fortbildungsordnung. Die komplette Fortbildungsordnung dieses Abschlusses finden Sie hier.)
Grundlegende Qualifikationen
Spezielle Qualifikationen
Die Prüfungen finden schriftlich und mündlich statt.
In jedem Prüfungsfach müssen mindestens ausreichende Leistungen erzielt werden. Ein Prüfungsteil, der nicht bestanden ist, kann zweimal auf Antrag innerhalb der gesetzlichen Frist wiederholt werden.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie im Merkblatt zur Prüfung unter Downloads.
Die Prüfungsgebühren können grundsätzlich nach dem Aufstiegs-BAföG gefördert werden. Nähere Informationen diesbezüglich finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de.
Der erfolgreiche Abschluss berechtigt Sie unter bestimmten Vorgaben für den Meisterbonus. Der Antrag wird Ihnen nach erfolgreichem Abschluss durch die IHK zugesandt. Die Informationen zum Meisterbonus finden sie auf der Internetseite des bayerischen Staatsministerium.
Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR)
Falls Ihr Arbeitgeber die Prüfungsgebühr für Sie übernimmt, benötigen wir eine Kostenübernahmeerklärung Ihres Unternehmens.
Antrag auf Zulassung
Zulassung Fortbildungsprüfungen
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