Fortbildungsabschlüsse

Öffentlich-rechtliche Prüfung bei der IHK

Geprüfte/r Bankfachwirt/in

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
 

eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als "Bankkaufmann/Bankkauffrau" oder "Sparkassenkaufmann/ Sparkassenkauffrau" und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder

eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und eine weitere Berufspraxis von mindestens drei Jahren oder

eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.
 

(2) Berufspraxis im Sinne des Absatzes 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben in der Kreditwirtschaft haben.
 

(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
 

(4) Zu einem zusätzlichen Prüfungsbereich aus dem Prüfungsteil "Spezielle Qualifikation" ist zuzulassen, wer bereits eine Prüfung zum Bankfachwirt/zur Bankfachwirtin bestanden hat.

 

(Auszug aus der Fortbildungsordnung. Die komplette Fortbildungsordnung dieses Abschlusses finden Sie hier.)

Inhalte

Prüfungsstruktur

Förderung

Informationen zur Anmeldung

Abschluss-Niveau

Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR)

Prüfungsgebühr

z. Zt. 680,00 €


Anmerkung

Falls Ihr Arbeitgeber die Prüfungsgebühr für Sie übernimmt, benötigen wir eine Kostenübernahmeerklärung Ihres Unternehmens.

Antrag auf Zulassung

Zulassung Fortbildungsprüfungen

Zur Anmeldung

Ansprechpartner

Foto

Stefanie Fuß

Diplom-Betriebswirtin (FH), Würzburg
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