Die Gaslieferungen aus Russland sind stark zurückgegangen, die Gasspeicher sind als Folge der Ukraine-Krise stark gesunken und die Gaspreise steigen stark.
Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, gibt es den "Notfallplan Gas für Deutschland", Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung.
Der Notfallplan Gas kennt drei Eskalationsstufen:
Sobald die erste Stufe ausgerufen wird, tritt ein Krisenteam zusammen.
In der ersten Stufe, der Frühwarnstufe, die am 30. März 2022 für Deutschland ausgerufen wurde, werden noch keine Versorgungsengpässe festgestellt. Jedoch werden erste Maßnahmen ergriffen.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat am 23. Juni die zweite Stufe des Gasnotfallplans, die Alarmstufe, ausgerufen. Es bestünden noch keine Versorgungsengpässe, man dürfe sich jedoch nicht in Sicherheit wiegen.
In Deutschland ist die Notfallstufe nicht ausgerufen. Damit dies getan werden kann, müssten erhebliche Versorgungsengpässe bestehen. Dazu gehören außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage.
Quelle: IHK München und Oberbayern
Wir empfehlen verschiedene Schritte und Überlegungen, wie Sie sich in der aktuellen Situation verhalten können.
Sollten Sie von Ihrem Netzbetreiber noch nicht angeschrieben worden sein, nehmen Sie unverzüglich mit diesem Kontakt auf und übermitteln ihm die folgenden Daten.
allgemeine Daten wie Firmenname und Anschrift sowie Branche
Ansprechpartner im Fall einer drohenden Erdgas-Netzstörung (Entscheidungsträger) mit Telefonnummer und Erreichbarkeit (möglichst 24 Stunden/ 7 Tage)
Folgende Daten sollten Sie bereithalten bzw. dem Netzbetreiber in einem Datenblatt Gas übermitteln:
Wie lange benötigen Sie minimal zum ordnungsgemäßen Herunterfahren von Betriebsprozessen mit Gasrelevanz?
Gasverbrauch und Lastkurven
Besitzen Sie eine redundante Gas-unabhängige Versorgung für Ihre Prozesse? Können Sie Gas kurzfristig beispielsweise durch andere Energieträger ersetzen?
Für welchen Zeitraum können Sie gegebenenfalls Gas als Betriebs- oder Prozessmittel ersetzen?
Finden Ihre Produkte gegebenenfalls in lebenswichtigen Bereichen wie Lebensmittelversorgung, Pharmazie oder Sicherstellung der Energieversorgung Einsatz?
Diese Daten werden wahrscheinlich von der Bundesnetzagentur (BNetzA) mit dem Relaunch der Sicherheitsplattform Gas (geplant für Juni 2022) abgefragt. Die relevanten Unternehmen erhalten eine direkte Information durch die BNetzA (Gasverbrauch > 10.000 KWh)
Erstellen Sie eine interne Risikoanalyse:
Welche Prozesse können schnell, welche weniger schnell heruntergefrahren werden, wenn eine Gasmangellage eintritt? Welche Lieferverpflichtungen bestehen (z.B. können bestimmte Aufträge verschoben werden)? Wo können kurzfristig Einsparungen erzielt werden und können organisatorische Maßnahmen zum Erdgaseinsparen umgesetzt werden (z.B. verlängern von Betriebsferien, Homeoffice, Umstellung des Schichtbetriebs etc.)?
Gas einsparen:
Die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung einer Gasmangellage ist das sofortige Einsparen von Erdgas. Dies gilt nicht nur für die Wirtschaft, sondern für die gesamte Gesellschaft. Deshalb werben Sie auch bei Ihren Mitarbeitern dafür, die privaten Verbräuche zu reduzieren.
Lieferkette prüfen:
Überprüfen Sie Ihre gesamte Lieferkette auf Gasrelevanz. Der Ausfall von Rohstoffen, Vorprodukten und Halbzeugen aufgrund des Stopps der Gasversorgung betrifft Ihre Produktion unmittelbar.
Je besser Sie auf einen möglichen Stopp der Gasversorgung vorbereitet sind, um so geringer sind die Auswirkungen auf Ihr Unternehmen. Deshalb führen Sie eine Risikoanalyse durch, die die Energieversorgung und die Lieferkette einschließt, planen Sie jetzt Maßnahmen und ermitteln Sie alternative Versorgungsstrukturen oder beginnen Sie diese aufzubauen.
M.Sc. Geographie
Referentin Umwelt und Energie
Würzburg