Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, gibt es den "Notfallplan Gas für Deutschland", Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung.
Der Notfallplan Gas kennt drei Eskalationsstufen:
- Frühwarnstufe
- Alarmstufe
- Notfallstufe.
Sobald die erste Stufe ausgerufen wird, tritt ein Krisenteam zusammen.
Warnstufe 1: Frühwarnstufe
In der ersten Stufe, der Frühwarnstufe, die am 30. März 2022 für Deutschland ausgerufen wurde, werden noch keine Versorgungsengpässe festgestellt. Jedoch werden erste Maßnahmen ergriffen.
Was geschieht in der Frühwarnstufe?
- Das Bundeswirtschaftsministerium bildet einen Krisenstab, der aus Behörden und Energieversorgern besteht.
- Die Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen müssen regelmäßig die Lage beurteilen und der Bundesregierung darüber berichten.
- Der Staat greift nicht ein.
- Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber ergreifen Maßnahmen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Das betrifft den Beschaffungsmarkt, die Nutzung der Gasspeicher und die Optimierung.
Warnstufe 2: Alarmstufe
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat am 23. Juni die zweite Stufe des Gasnotfallplans, die Alarmstufe, ausgerufen. Es bestünden noch keine Versorgungsengpässe, man dürfe sich jedoch nicht in Sicherheit wiegen.
Was geschieht in der Alarmstufe?
- Der Staat greift noch nicht direkt ein.
- Der Markt kümmert sich weiterhin in Eigenregie darum, die Lage zu entspannen.
- Dazu gehören die selben Maßnahmen wie bei der Frühwarnstufe. Gashändler und Gaslieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber nutzen die Möglichkeiten des Beschaffungsmarktes, die Nutzung der Gasspeicher und der Optimierung.
Welche Folgen hat die Alarmstufe?
- Obwohl die Gaslieferanten weiterhin keine Möglichkeit haben, die Preise in laufenden Verträgen zu erhöhen, werden Preissteigerungen erwartet.
- Die Alarmstufe ist Voraussetzung dafür, dass die Bundesregierung Kohle-Kraftwerke länger zur Stromerzeugung nutzen kann. So soll die Menge an Gas, die für die Produktion von Strom genutzt wird, verringert werden. Bereits am 8. Juli soll der Bundesrat darüber entscheiden.
Warnstufe 3: Notfallstufe
In Deutschland ist die Notfallstufe nicht ausgerufen. Damit dies getan werden kann, müssten erhebliche Versorgungsengpässe bestehen. Dazu gehören außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage.
Was würde in der Notfallstufe geschehen?
- Der Staat greift in den Markt ein.
- Die Bundesnetzagentur würde zum Bundeslastverteiler.
- In enger Abstimmung mit den Netzbetreibern bestimmt sie über die Verteilung von Gas.
- Haushalte, soziale Einrichtungen, wie etwa Krankenhäuser, und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen, gelten als geschützte Verbraucher, die möglichst lange mit Gas zu versorgen sind.
- Unternehmen sind keine geschützten Verbraucher.
- Die Bundesnetzagentur hat ein Papier zur Abwägung der Lastverteilung vorgelegt.
Quelle: IHK München und Oberbayern