Notfallplan Gas

Was bedeuten die Gaswarnstufen?

Die Gaslieferungen aus Russland sind stark zurückgegangen, die Gasspeicher sind als Folge der Ukraine-Krise stark gesunken und die Gaspreise steigen stark. 

Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, gibt es den "Notfallplan Gas für Deutschland", Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung.

Der Notfallplan Gas kennt drei Eskalationsstufen:

  • Frühwarnstufe
  • Alarmstufe
  • Notfallstufe.

Sobald die erste Stufe ausgerufen wird, tritt ein Krisenteam zusammen.

Warnstufe 1: Frühwarnstufe

In der ersten Stufe, der Frühwarnstufe, die am 30. März 2022 für Deutschland ausgerufen wurde, werden noch keine Versorgungsengpässe festgestellt. Jedoch werden erste Maßnahmen ergriffen.

Was geschieht in der Frühwarnstufe?

  • Das Bundeswirtschaftsministerium bildet einen Krisenstab, der aus Behörden und Energieversorgern besteht.
  • Die Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen müssen regelmäßig die Lage beurteilen und der Bundesregierung darüber berichten.
  • Der Staat greift nicht ein.
  • Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber ergreifen Maßnahmen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Das betrifft den Beschaffungsmarkt, die Nutzung der Gasspeicher und die Optimierung.

Warnstufe 2: Alarmstufe

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat am 23. Juni die zweite Stufe des Gasnotfallplans, die Alarmstufe, ausgerufen. Es bestünden noch keine Versorgungsengpässe, man dürfe sich jedoch nicht in Sicherheit wiegen.

Was geschieht in der Alarmstufe?

  • Der Staat greift noch nicht direkt ein.
  • Der Markt kümmert sich weiterhin in Eigenregie darum, die Lage zu entspannen.
  • Dazu gehören die selben Maßnahmen wie bei der Frühwarnstufe. Gashändler und Gaslieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber nutzen die Möglichkeiten des Beschaffungsmarktes, die Nutzung der Gasspeicher und der Optimierung.

Welche Folgen hat die Alarmstufe?

  • Obwohl die Gaslieferanten weiterhin keine Möglichkeit haben, die Preise in laufenden Verträgen zu erhöhen, werden Preissteigerungen erwartet.
  • Die Alarmstufe ist Voraussetzung dafür, dass die Bundesregierung Kohle-Kraftwerke länger zur Stromerzeugung nutzen kann. So soll die Menge an Gas, die für die Produktion von Strom genutzt wird, verringert werden. Bereits am 8. Juli soll der Bundesrat darüber entscheiden.

Warnstufe 3: Notfallstufe

In Deutschland ist die Notfallstufe nicht ausgerufen. Damit dies getan werden kann, müssten erhebliche Versorgungsengpässe bestehen. Dazu gehören außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage.

Was würde in der Notfallstufe geschehen?

  • Der Staat greift in den Markt ein.
  • Die Bundesnetzagentur würde zum Bundeslastverteiler.
  • In enger Abstimmung mit den Netzbetreibern bestimmt sie über die Verteilung von Gas.
  • Haushalte, soziale Einrichtungen, wie etwa Krankenhäuser, und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen, gelten als geschützte Verbraucher, die möglichst lange mit Gas zu versorgen sind.
  • Unternehmen sind keine geschützten Verbraucher.
  • Die Bundesnetzagentur hat ein Papier zur Abwägung der Lastverteilung vorgelegt.

Quelle: IHK München und Oberbayern

Informationen zu den Gasflüssen aus Russland bei der Bundesnetzagentur.

Was können Sie als Unternehmer jetzt tun?

Wir empfehlen verschiedene Schritte und Überlegungen, wie Sie sich in der aktuellen Situation verhalten können.

Netzbetreiber kontaktieren und ein Datenblatt Gas erstellen:

Sollten Sie von Ihrem Netzbetreiber noch nicht angeschrieben worden sein, nehmen Sie unverzüglich mit diesem Kontakt auf und übermitteln ihm die folgenden Daten.

  • allgemeine Daten wie Firmenname und Anschrift sowie Branche

  • Ansprechpartner im Fall einer drohenden Erdgas-Netzstörung (Entscheidungsträger) mit Telefonnummer und Erreichbarkeit (möglichst 24 Stunden/ 7 Tage)

Folgende Daten sollten Sie bereithalten bzw. dem Netzbetreiber in einem Datenblatt Gas übermitteln:

  • Wie lange benötigen Sie minimal zum ordnungsgemäßen Herunterfahren von Betriebsprozessen mit Gasrelevanz?

  • Gasverbrauch und Lastkurven

  • Besitzen Sie eine redundante Gas-unabhängige Versorgung für Ihre Prozesse? Können Sie Gas kurzfristig beispielsweise durch andere Energieträger ersetzen?

  •  Für welchen Zeitraum können Sie gegebenenfalls Gas als Betriebs- oder Prozessmittel ersetzen?

  •  Finden Ihre Produkte gegebenenfalls in lebenswichtigen  Bereichen wie Lebensmittelversorgung, Pharmazie oder Sicherstellung der  Energieversorgung Einsatz?

  • Diese Daten werden wahrscheinlich von der Bundesnetzagentur (BNetzA) mit dem Relaunch der Sicherheitsplattform Gas (geplant für Juni 2022) abgefragt. Die relevanten Unternehmen erhalten eine direkte Information durch die BNetzA (Gasverbrauch > 10.000 KWh)

Was können Sie darüber hinaus tun?

Erstellen Sie eine interne Risikoanalyse:
Welche Prozesse können schnell, welche weniger schnell heruntergefrahren werden, wenn eine Gasmangellage eintritt? Welche Lieferverpflichtungen bestehen (z.B. können bestimmte Aufträge verschoben werden)? Wo können kurzfristig Einsparungen erzielt werden und können organisatorische Maßnahmen zum Erdgaseinsparen umgesetzt werden (z.B. verlängern von Betriebsferien, Homeoffice, Umstellung des Schichtbetriebs etc.)?

Gas einsparen: 
Die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung einer Gasmangellage ist das sofortige Einsparen von Erdgas. Dies gilt nicht nur für die Wirtschaft, sondern für die gesamte Gesellschaft. Deshalb werben Sie auch bei Ihren Mitarbeitern dafür, die privaten Verbräuche zu reduzieren.

Lieferkette prüfen: 
Überprüfen Sie Ihre gesamte Lieferkette auf Gasrelevanz. Der Ausfall von Rohstoffen, Vorprodukten und Halbzeugen aufgrund des Stopps der Gasversorgung betrifft Ihre Produktion unmittelbar.

Fazit

Je besser Sie auf einen möglichen Stopp der Gasversorgung vorbereitet sind, um so geringer sind die Auswirkungen auf Ihr Unternehmen. Deshalb führen Sie eine Risikoanalyse durch, die die Energieversorgung und die Lieferkette einschließt, planen Sie jetzt Maßnahmen und ermitteln Sie alternative Versorgungsstrukturen oder beginnen Sie diese aufzubauen.

Energieeffizienz im Unternehmen und Angeboten der IHK

Ansprechpartner

Energietreff

Jacqueline Escher

M.Sc. Geographie
Referentin Umwelt und Energie
Würzburg

Tätigkeitsbereiche
  • Abfallberatung und Umweltrecht
  • Produktkennzeichnung
  • Energieeffizienz und Klimaschutz
Kontakt
Kontaktformular vCard 0931 4194-364
Tätigkeitsbereiche
  • Abfallberatung und Umweltrecht
  • Produktkennzeichnung
  • Energieeffizienz und Klimaschutz