Die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wird zum 20. Juli 2025 eingestellt. Damit entfällt die bisherige Verpflichtung für Online-Händler, einen Link zu dieser Plattform bereitzustellen. Grundlage dafür ist die Verordnung…
BIHK-Hauptgeschäftsführer Gößl: „Brauchen Bürokratieabbau beim Datenschutz“
Das Förderprogramm „Digitalbonus Bayern“ ist bis Ende 2027 verlängert worden, um die digitale Transformation in kleinen bayerischen Unternehmen weiter zu unterstützen.
Ab 1. Januar 2025 müssen inländische Betriebe untereinander elektronische Rechnungen annehmen können. Die gesetzlichen Grundlagen hierzu finden sich im Wachstumschancengesetz das auch den Pfad der weiteren Umsetzung aufzeigt.
Die Bundesregierung hat die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr vorgelegte Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung beschlossen.
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