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Das Förderprogramm „Digitalbonus Bayern“ ist bis Ende 2027 verlängert worden, um die digitale Transformation in kleinen bayerischen Unternehmen weiter zu unterstützen.
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Ab 1. Januar 2025 müssen inländische Betriebe untereinander elektronische Rechnungen annehmen können. Die gesetzlichen Grundlagen hierzu finden sich im Wachstumschancengesetz das auch den Pfad der weiteren Umsetzung aufzeigt.
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Die Bundesregierung hat die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr vorgelegte Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung beschlossen.
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Seit 2016 hat das Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie mehr als 24.000 bayerische Projekte erfolgreich gefördert.
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Das Telemediengesetz (TMG) wird durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt.
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