Die digitale Signatur ersetzt bei elektronischen Dokumenten eine handschriftliche Unterschrift und ist dieser in fast allen Fällen gesetzlich gleichgestellt. Nötig ist hierfür eine sogenannte qualifizierte elektronische Signatur.
Zum Erwerb einer elektronischen Signatur ist eine Identitätsüberprüfung nötig. Diesen Registrierservice bietet die IHK in Zusammenarbeit mit dem Trustcenter D-TRUST an. Nach einer Registrierung in der IHK bekommt der Kunde nach wenigen Wochen sein Zertifikat und ggf. Hard- und Software geliefert und kann dieses im elektronischen Geschäftsverkehr einsetzen.
Kurz vor Ablauf des Zertifikats, dessen Gültigkeitsdauer in der Regel zwei bzw. vier Jahre (Wahlmöglichkeit bei der Registrierung) beträgt, kann in den meisten Fällen ohne erneute Registrierung eine Folgekarte direkt bei der Bundesdruckerei beantragt werden.
Berater Verkehr und Gewerberecht
Würzburg
Beraterin Wettbewerbsrecht und Sachkundeprüfungen
Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler
Würzburg