Die digitale Signatur ersetzt bei elektronischen Dokumenten eine handschriftliche Unterschrift und ist dieser in fast allen Fällen gesetzlich gleichgestellt. Nötig ist hierfür eine sogenannte qualifizierte elektronische Signatur.
Registrierung
Zum Erwerb einer elektronischen Signatur ist eine Identitätsüberprüfung nötig. Diesen Registrierservice bietet die IHK in Zusammenarbeit mit dem Trustcenter D-TRUST an. Nach einer Registrierung in der IHK bekommt der Kunde nach wenigen Wochen sein Zertifikat und ggf. Hard- und Software geliefert und kann dieses im elektronischen Geschäftsverkehr einsetzen.