Waren können unter Anwendung des Carnet A.T.A.-Verfahrens vorübergehend ins Ausland verbracht und zurückgeführt werden. Dies gilt für Warenmuster, Gegenstände der Berufsausübung und Messe- und Ausstellungsgüter.
Das Carnet A.T.A. ist ein Zollpapier, das Ihnen die zollfreie vorübergehende Einfuhr in ein anderes Land und die anschließende Wiedereinfuhr in die EU (Deutschland) ermöglicht. Um ein Carnet A.T.A. verwenden zu können, müssen zuerst zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
Beim Carnet A.T.A.-Verfahren ist der dafür vorgesehene Vordruck zu verwenden, den Sie bei verschiedenen Verlagen erhalten.
Jede nachträgliche Änderung im Carnet A.T.A. stellt den gesetzlichen Straftatbestand einer Urkundenfälschung dar. Sprechen Sie also bei Bedarf mit Ihrer IHK.
Auf dem Carnet A.T.A.-Antrag ist rechts die Firmierung und Anschrift bei Handelsregisterfirmen einzutragen, sonst ist links der Carnetinhaber anzugeben. Der Verwendungszweck und die Bestimmungsländer eintragen sowie auf der Rückseite die Warenliste wie im Carnet A.T.A.. Die Unterschrift erfolgt auf der Vorderseite.
Die Gültigkeitsdauer jedes Carnet A.T.A. beträgt ein Jahr ab Ausstellungsdatum.
Wichtig ist in jedem Fall eine Abfertigung an jeder Grenzstelle, wo ein Einlageblatt abgerissen wird. Lassen Sie sich also nicht einfach durchwinken, auch wenn es bequem erscheint, sondern bestehen Sie auf Abfertigung. So vermeiden Sie spätere Reklamationen und eventuelle unnötige Zollforderungen.
Auf dem grünen Deckblatt des Carnet A.T.A befindet sich eine Liste mit den Ländern, die dem Carnet A.T.A.-Abkommen beigetreten sind. Jedes Land stellt einen Zollbürgen für dieses Verfahren. In der Bundesrepublik Deutschland ist dies der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Berlin.
Das bedeutet, Euler Hermes ist der Endbürge für alle Carnet A.T.A.-Inhaber mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Ausstellungsgebühr und das Versicherungsentgelt stellt die IHK nach der Ausstellung des Carnets in Rechnung.
Zur Gebührenordnung der IHKFeld A: Inhaber des Carnet A.T.A., also Ihre Firmierung gemäß Handelsregister und Ihre Anschrift oder Ihr Vor- und Zuname und Ihre Anschrift bei nicht im Handelsregister eingetragenen Gewerbetreibenden
Feld B: der Vertreter, der die Ware ins Ausland bringt, entweder eine natürliche Person, eine Firma (z. B. Spedition) oder der Vermerk "Vertreter gemäß Vollmacht". Damit halten Sie sich alle Möglichkeiten offen, so können Sie Mitarbeiter B schnell eine Vollmacht ausstellen, wenn der eigentlich vorgesehene Mitarbeiter A verhindert ist.
Feld C: Verwendungszweck Berufsausrüstung, Messe- und Ausstellungsgut oder Warenmuster.
Rückseite: Warenliste. Hier sind alle Positionen genau zu beschreiben; Zolltarifnummern sind nicht erforderlich. Der Warenursprung und die einzelnen Warenwerte, nach Möglichkeit auch Gewicht, sind anzugeben, unten sind die Summen einzutragen. Gehäuse-, Fahrgestellnummern bei Fahrzeugen etc. zur genauen Unterscheidung der Waren sind anzugeben, wenn möglich.
Bei langen Warenlisten sind keine Kataloge oder Ähnliches anzuheften, sondern die dafür vorgesehenen Zusatzblätter zu benutzen. Eine einmal geschriebene, längere Warenliste kann auch in Kopie auf die Rückseiten der Blätter geklebt werden, hier ist dann nur das Dienstsiegel der IHK anzubringen.
Das Carnet A.T.A. muss nur auf dem grünen Deckblatt im Feld "signature of holder" unterschrieben werden.
Mit dieser Datei können Sie die Vorderseite des „Antrag auf Ausstellung eines Carnet A.T.A. und Abschluss einer Kautionsversicherung“ und die „Durchschrift für den Antragsteller“ (weiß) ausfüllen, ausdrucken und speichern.
Bitte beachten Sie, dass das Original-Antragsformular nicht zu verwenden ist.
Mit dieser Datei können Sie die Einträge für die Vorderseite des Carnet A.T.A. (grün) und der Carnet-Formularblätter (gelbe, weiße Ausfuhr-/Einfuhr-/Wiederausfuhr-/Wiedereinfuhr und ggf. blaue Blätter) erstellen.
Bitte beachten Sie, auf Original Carnet A.T.A. Blätter zu drucken.
Mit dieser Datei können Sie die Einträge für die Rückseite (grün) des Carnet A.T.A. (grün) und der Carnet-Formularblätter (gelbe, weiße Ausfuhr-/Einfuhr-/Wiederausfuhr-/Wiedereinfuhr und ggf. blaue Blätter) erstellen.
Bitte beachten Sie, auf Original Carnet A.T.A. Blätter zu drucken.
Beraterin International
Würzburg
Beraterin International und Standortpolitik
Geschäftsstelle Schweinfurt
Schweinfurt
B.A. Political and Social Studies
Berater International
Würzburg
Beraterin Unternehmen und Standort - Geschäftsstelle
Schweinfurt
Fachkauffrau für Büromanagement
Beraterin Unternehmen und Standort - Geschäftsstelle
Schweinfurt