Carnet A.T.A. / CPD

Carnet A.T.A. / CPD

Waren können unter Anwendung des Carnet A.T.A.-Verfahrens vorübergehend ins Ausland verbracht und zurückgeführt werden. Dies gilt für Warenmuster, Gegenstände der Berufsausübung und Messe- und Ausstellungsgüter.

Das Carnet A.T.A. ist ein Zollpapier, das Ihnen die zollfreie vorübergehende Einfuhr in ein anderes Land und die anschließende Wiedereinfuhr in die EU (Deutschland) ermöglicht. Um ein Carnet A.T.A. verwenden zu können, müssen zuerst zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. das Bestimmungsland für Ihre Ware muss dem Carnet A.T.A.-Verfahren beigetreten sein und
  2. der Verwendungszweck der Ware gehört zu einer der drei folgenden Gruppen:
    - Berufsausrüstung
    - Messe- und Ausstellungsgut
    - Warenmuster

Andere Zwecke sind unzulässig
 

Carnet A.T.A.

Beim Carnet A.T.A.-Verfahren ist der dafür vorgesehene Vordruck zu verwenden, den Sie bei verschiedenen Verlagen erhalten.

Das Verfahren läuft nach folgendem Schema ab:

  • Sie besorgen sich den Vordruck mit der benötigten Anzahl Einlageblätter
  • Sie füllen den Vordruck aus
  • Ihre zuständige IHK stellt Ihnen das Carnet A.T.A. aus
  • Ihr örtliches Zollamt (oder alternativ das deutsche Zollamt an der Grenze) führt eine Nämlichkeitssicherung durch (Übereinstimmung von Ware und Carnet A.T.A.-Dokument)
  • Durchführung der vorübergehenden Ausfuhr gemäß Verwendungszweck
  • Nach Ablauf des Verfahrens Rückgabe des Carnet A.T.A. an Ihre zuständige IHK
Sie können das Carnet jedoch auch elektronisch beantragen

Wichtig!

Jede nachträgliche Änderung im Carnet A.T.A. stellt den gesetzlichen Straftatbestand einer Urkundenfälschung dar. Sprechen Sie also bei Bedarf mit Ihrer IHK.

Auf dem Carnet A.T.A.-Antrag ist rechts die Firmierung und Anschrift bei Handelsregisterfirmen einzutragen, sonst ist links der Carnetinhaber anzugeben. Der Verwendungszweck und die Bestimmungsländer eintragen sowie auf der Rückseite die Warenliste wie im Carnet A.T.A.. Die Unterschrift erfolgt auf der Vorderseite.

Die Gültigkeitsdauer jedes Carnet A.T.A. beträgt ein Jahr ab Ausstellungsdatum.

Wichtig ist in jedem Fall eine Abfertigung an jeder Grenzstelle, wo ein Einlageblatt abgerissen wird. Lassen Sie sich also nicht einfach durchwinken, auch wenn es bequem erscheint, sondern bestehen Sie auf Abfertigung. So vermeiden Sie spätere Reklamationen und eventuelle unnötige Zollforderungen.

FAQ zum Carnet

In welchen Ländern kann ich ein Carnet A.T.A verwenden und wer bürgt?

Auf dem grünen Deckblatt des Carnet A.T.A befindet sich eine Liste mit den Ländern, die dem Carnet A.T.A.-Abkommen beigetreten sind. Jedes Land stellt einen Zollbürgen für dieses Verfahren. In der Bundesrepublik Deutschland ist dies der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Berlin.

Der DIHK greift zur Abwicklung der Geschäfte im Rahmen des Carnet A.T.A.-Verfahrens aber auf die Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA in Hamburg zurück.

Das bedeutet, Euler Hermes ist der Endbürge für alle Carnet A.T.A.-Inhaber mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland.

Was kostet mich ein Carnet A.T.A.?

Beim Carnet A.T.A. fallen für den Inhaber drei Kostenarten an:

  • Die Kosten für das Formular selbst.
  • Eine Ausstellungsgebühr gemäß Anlage zur Gebührenordnung der IHK Würzburg-Schweinfurt mit dem gültigen Gebührentarif.
  • Das Versicherungsentgelt, das von der IHK an Allianz Trade weitergeleitet wird, ist nach dem Warenwert gestaffelt.

Die Ausstellungsgebühr und das Versicherungsentgelt stellt die IHK nach der Ausstellung des Carnets in Rechnung. 

Zur Gebührenordnung der IHK
Was muss wie ausgefüllt werden?

Ausgefüllt werden müssen:

Feld A: Inhaber des Carnet A.T.A., also Ihre Firmierung gemäß Handelsregister und Ihre Anschrift oder Ihr Vor- und Zuname und Ihre Anschrift bei nicht im Handelsregister eingetragenen Gewerbetreibenden

Feld B: der Vertreter, der die Ware ins Ausland bringt, entweder eine natürliche Person, eine Firma (z. B. Spedition) oder der Vermerk "Vertreter gemäß Vollmacht". Damit halten Sie sich alle Möglichkeiten offen, so können Sie Mitarbeiter B schnell eine Vollmacht ausstellen, wenn der eigentlich vorgesehene Mitarbeiter A verhindert ist.

Feld C: Verwendungszweck Berufsausrüstung, Messe- und Ausstellungsgut oder Warenmuster. 

Rückseite: Warenliste. Hier sind alle Positionen genau zu beschreiben; Zolltarifnummern sind nicht erforderlich. Der Warenursprung und die einzelnen Warenwerte, nach Möglichkeit auch Gewicht, sind anzugeben, unten sind die Summen einzutragen. Gehäuse-, Fahrgestellnummern bei Fahrzeugen etc. zur genauen Unterscheidung der Waren sind anzugeben, wenn möglich. 

Bei langen Warenlisten sind keine Kataloge oder Ähnliches anzuheften, sondern die dafür vorgesehenen Zusatzblätter zu benutzen. Eine einmal geschriebene, längere Warenliste kann auch in Kopie auf die Rückseiten der Blätter geklebt werden, hier ist dann nur das Dienstsiegel der IHK anzubringen. 

Das Carnet A.T.A. muss nur auf dem grünen Deckblatt im Feld "signature of holder" unterschrieben werden. 

Generell gilt: Alle Felder, die mit einer dicken schwarzen Umrandung versehen sind, werden von IHK oder Zoll ausgefüllt.

Carnet A.T.A. Ausfüllhilfe

Hinweis: nicht kompatibel mit Apple

Vorderseite Carnet-Antrag:

Mit dieser Datei können Sie die Vorderseite des „Antrag auf Ausstellung eines Carnet A.T.A. und Abschluss einer Kautionsversicherung“ und die „Durchschrift für den Antragsteller“ (weiß) ausfüllen, ausdrucken und speichern.
Bitte beachten Sie, dass das Original-Antragsformular nicht zu verwenden ist.

Vorderseite Carnet-Formular:

Mit dieser Datei können Sie die Einträge für die Vorderseite des Carnet A.T.A. (grün) und der Carnet-Formularblätter (gelbe, weiße Ausfuhr-/Einfuhr-/Wiederausfuhr-/Wiedereinfuhr und ggf. blaue Blätter) erstellen.
Bitte beachten Sie, auf Original Carnet A.T.A. Blätter zu drucken.

Rückseite Carnet-Antrag und Carnet-Formulare:

Mit dieser Datei können Sie die Einträge für die Rückseite (grün) des Carnet A.T.A. (grün) und der Carnet-Formularblätter (gelbe, weiße Ausfuhr-/Einfuhr-/Wiederausfuhr-/Wiedereinfuhr und ggf. blaue Blätter) erstellen.
Bitte beachten Sie, auf Original Carnet A.T.A. Blätter zu drucken.

Hier kommen Sie zur Ausfüllhilfe

Ansprechpartner

Carnet A.T.A./C.P.D.

Marika Gößwein

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