Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz regelt die Anforderungen an Fahrerinnen und Fahrer, die einen Führerschein für Lkw (Klassen C, CE, C1, C1E) und Omnibus (D, DE, D1, D1E) erstmals erwerben und im nicht privaten, also weitgehend beruflichen bzw. gewerblichen Bereich nutzen. Alle betroffenen Kraftfahrer für die genannten Führerscheinklassen, auch mit Besitzstand, müssen alle fünf Jahre eine Weiterbildung absolvieren.
Die IHK führt Prüfungen zur Grund- und beschleunigten Grundqualifikation durch und berät in allen Fragen rund um die Berufskraftfahrer-Qualifikation.
Neben dieser Zusatzqualifikation sollten Sie auch die Gültigkeit der jeweiligen Führerscheinklassen beachten - sowohl rechtzeitige Verlängerung als auch die Gültigkeit ausländischer Führerscheine in Deutschland sollte beachtet werden!