Fahren von Lkw und Kraftomnibussen

Berufskraftfahrer-Qualifikation

Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz regelt die Anforderungen an Fahrerinnen und Fahrer, die einen Führerschein für Lkw (Klassen C, CE, C1, C1E) und Omnibus (D, DE, D1, D1E) erstmals erwerben und im nicht privaten, also weitgehend beruflichen bzw. gewerblichen Bereich nutzen. Alle betroffenen Kraftfahrer für die genannten Führerscheinklassen, auch mit Besitzstand, müssen alle fünf Jahre eine Weiterbildung absolvieren.

Die IHK führt Prüfungen zur Grund- und beschleunigten Grundqualifikation durch und berät in allen Fragen rund um die Berufskraftfahrer-Qualifikation.

Neben dieser Zusatzqualifikation sollten Sie auch die Gültigkeit der jeweiligen Führerscheinklassen beachten - sowohl rechtzeitige Verlängerung als auch die Gültigkeit ausländischer Führerscheine in Deutschland sollte beachtet werden!

Informationen dazu finden Sie hier in diesem Merkblatt:

In unserem Downloadbereich am Ende dieser Seite finden Sie weiteres Infomaterial.

Den Fragenkatalog für Güterkraftverkehr und Personenverkehr finden Sie auf der Webseite der Deutschen Industrie- und Handelskammer (Rubrik "EU-Berufskraftfahrer").

Für Auslegungssfragen z.B. zu Ausnahmetatbeständen empfehlen wir die "Anwendungshinweise zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht" beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).

Webseite Bundesamt für Logistik und Mobilität

Zweitschriften und Bestätigungen

Eine Zweitschrift Ihres Prüfungszeugnisses können Sie, sofern die Prüfung vor der IHK Würzburg-Schweinfurt abgelegt wurde, entwededer mit dem hier zum Download angebotenen Formular (pdf) anfordern oder komplett digital über das Online-Formular.

Umfrage zum Fahrermangel in Bayern

Kraftfahrermangel im Personen- und Güterverk

Der Fahrermangel macht sich in Güterkraftverkehr, Personenverkehr und Logistik zunehmend bemerkbar. Um ein Bild der Lage zu bekommen, den aktuellen Stand in den Unternehmen abzufragen und mögliche Lösungsvorschläge aufzuzeigen, haben die IHK für München und Oberbayern, IHK Aschaffenburg, IHK für Oberfranken Bayreuth, IHK zu Coburg, IHK Nürnberg für Mittelfranken und IHK Würzburg-Schweinfurt 10.000 Unternehmen in Bayern angeschrieben.

Zu den Ergebnissen

Ansprechpartner

Berufskraftfahrer-Qualifikation

Harald Müller

Berater Verkehr und Gewerberecht
Würzburg

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  • Gewerberechtliche Gutachten
Kontakt
Kontaktformular vCard 0931 4194-266
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Astrid Schenk

Beraterin Wettbewerbsrecht und Sachkundeprüfungen
Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler
Würzburg

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