Ihrem jungen Unternehmen drohen Risiken aus dem laufenden Geschäftsbetrieb. Haftpflichtansprüche Dritter, Feuerschäden und vieles mehr können Neugründungen gefährden. Eine Absicherung gegen alle betrieblichen Risiken dürfte aus Kostengründen jedoch kaum möglich und in der Regel auch nicht sinnvoll sein.
Wie ein optimaler Versicherungsschutz für Sie aussehen soll, hängt von Ihren persönlichen und betrieblichen Gegebenheiten ab.
Hinweis: Einigen Branchen werden bestimmte Versicherungen verpflichtend vorgeschrieben. So zum Beispiel müssen Versicherungsberater eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.
Im Anlage- und Umlaufvermögen von jungen Unternehmen stecken oft erhebliche Werte. Dieses Vermögen sollte durch Sachversicherungen ausreichend geschützt werden. Zu den wichtigsten Sachversicherungen zählen:
Seit dem 1. Juli 2019 werden nach Naturkatastrophen keine finanziellen Unterstützungen in Form von Soforthilfe mehr gewährt. Unbeschadet davon bleiben Härtefallregelungen im Einzelfall. Deshalb sollten sich Unternehmer - aber auch Privatleute - umfassend gegen Schäden aus Naturgefahren absichern.
Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie: Elementarversicherung (elementar-versichern.de)
Sie deckt Schäden, die durch Brand, Explosion oder Blitzschlag an den versicherten Sachen (Gebäude, technische und kaufmännische Betriebseinrichtungen,Vorräte usw.) entstehen, sowie Aufräumungs-, Abbruch und Feuerlöschkosten.
Sie gewährt Ersatz, wenn versicherte Sachen entwendet, beschädigt oder zerstört werden. Versichert ist nur das Eigentum des Unternehmers. Fremdes Eigentum (z. B. geliehene Maschinen) können Sie durch besondere Vereinbarungen in die Einbruchdiebstahlversicherung aufnehmen lassen.
Sie deckt Schäden, die an Gebäuden, Handelswaren oder Betriebseinrichtungen durch auslaufendes Wasser aus Wasserleitungen, Warmwasserversorgungs- oder Zentralheizungsanlagen eingetreten sind.
Sie deckt Schäden, die durch Bruch von Glasscheiben oder anderen Verglasungen entstanden sind. Verkratzen oder Beschädigungen an der Oberfläche sind jedoch in der Regel nicht in dieser Versicherung enthalten.
Unternehmen, die Güter auf eigene Gefahr befördern, können Schäden durch eine Transportversicherung begegnen. Fahrzeugunfall, Feuer, Einbruch in das geparkte Fahrzeug oder Diebstahl des Wagens mit seiner Ladung können durch diese Versicherung abgedeckt werden.
Nicht nur Sachwerte, sondern auch finanzielle Belastungen und Vermögensverluste, die durch Ansprüche Dritter gegen Ihr Unternehmen, Sie persönlich oder Ihre Arbeitnehmer entstehen können, sollten Sie absichern.
Sie gehört zu den wichtigsten Versicherungen. Auf ihren Abschluss sollten Sie nicht verzichten. Der Versicherungsschutz gilt für Schäden, die Dritten durch den Betrieb entstehen, z. B. wenn ein Kunde durch stürzende Warenstapel verletzt wird. Die Betriebshaftpflicht erstreckt sich auch auf die Schäden, die Mitarbeiter in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit Dritten (z. B. Kunden, Lieferanten) zufügen. Sie versichert auch Sie als Arbeitgeber gegen Schäden, die Mitarbeiter durch ihr Verschulden während der Arbeitszeit erleiden. Vom Haftpflichtversicherungsschutz sind Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Sachen ausgeschlossen.
Eine wichtige Ergänzung von Sachversicherungen sind Versicherungen für Betriebsunterbrechungen in einzelnen Wirtschaftszweigen. Wird z. B. der Betrieb durch einen Feuerschaden unterbrochen, so ersetzt die Feuerunterbrechungsversicherung die bis zur Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit - denken Sie insbesondere an Lieferfristen für Maschinen - anfallenden laufenden Geschäftskosten (z. B. Gehälter, Miete, Bankzinsen etc.) und den entgangenen Geschäftsgewinn.
Im Einzelfall können unter anderem auch noch Produkthaftpflichtversicherung, Ausfuhrkreditversicherung, Warenkreditversicherung und Rechtsschutzversicherung in Betracht gezogen werden.
Existenzgründer können sich auf Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiter versichern.
Informationen und Beitragssätze finden Sie hier.
Ausnahme:
Für Gründerinnen und Gründer gibt es eine Sonderregelung (§ 345 b SGB III, § 434 w SGB III). Demnach zahlen sie bis zum Ablauf des ersten Kalenderjahres nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit generell nur den hälftigen Beitrag.
Vorerfüllungszeit
Der Antragsteller muss innerhalb der letzen 24 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit mindestens 12 - nicht zusammenhängende - Monate in einem versicherungspflichtigen Verhältnis gestanden haben oder Entgeltersatzleistungen nach SGB III erhalten haben, z.B. Arbeitslosengeld.
Ein Versicherungspflichtverhältnis liegt auch vor, wenn Zeiten der freiwilligen Weiterversicherung (bis 31.12.2010) oder ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag nachgewiesen werden.
Unmittelbarkeit
Bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit darf das Versicherungspflichtverhältnis (Beschäftigung oder Bezug von Entgeltersatzleistung) nicht länger als einen Monat zurück liegen.
Sonstige Versicherungspflicht
Für den Antragsteller darf keine andere Versicherungspflicht bestehen, z.B. Personen, die temporär von einem Leistungsträger Mutterschafts- oder Krankengeld beziehen (Sonstige Versicherungspflichtige: § 26 und § 27 SGB III).
Je nach Branche sind Unternehmer verpflichtet (kraft Gesetz oder kraft Satzung), sich bei der Berufsgenossenschaft zu versichern. Informieren Sie sich daher frühzeitig.
Verwaltungsberufsgenossenschaft VBG, Bezirksverw. Würzburg
Riemenschneiderstr. 2, 97072 Würzburg
Tel.: 0931 7943-0
Tel.: 0931 7943-444 (Unternehmensbetreuung)
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - Spitzenverband
kostenfreie Infoline:
Tel.: 0800 60 50 40 4
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern finden Sie in Würzburg:
Friedenstr. 12/14 - Tel.-Nr.: 0931 802 - 3030
Servicetelefon, freecall 0800 100048018
Wirtschaftsfachwirtin
Referentin Existenzgründung
Würzburg
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Büroleiter Geschäftsstelle
Schweinfurt
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Referent Finanzierung und Förderung
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