Informationen für Auzubildende

Rahmenbedingungen einer Ausbildung

Wie kann ich meine Ausbildung verkürzen? Was mache ich, wenn ich die Prüfung nicht bestanden habe? Wieviel verdiene ich während meiner Ausbildung? Welche Ausbildungsberufe gibt es und wo ist meine Berufsschule? Was lerne ich in meiner Ausbildung? Wir haben die wichtigesten Informationen für Azubis hier zusammengefasst.

Ausbildungsvergütung

Die Höhe der Ausbildungsvergütung kann ganz unterschiedlich sein und richtet sich nach der Branche des ausbildenden Unternehmens. Für die meisten Branchen gibt es tarifliche Regelungen (z.B. Großhandel, Einzelhandel, Gastgewerbe, Metallindustrie usw.). Ein Betrieb muss dann die im Tarifvertrag angegebene Ausbildungsvergütung zahlen, wenn er tariflich gebunden ist oder der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Ist dies nicht der Fall, zählt der Tarifvertrag für den Ausbildungsbetrieb nur als Richtschnur. Es gibt aber auch Branchen, für die es gar keine tariflichen Vorgaben gibt (z.B. viele Dienstleistungsbetriebe).

Bildet ein Betrieb in verschiedenen Berufen aus, dann erhalten die Auszubildenden die gleiche Ausbildungsvergütung (Ausnahmen regeln ggfs. die einzelnen Tarifverträge). Die Höhe der Vergütung kann deshalb im selben Beruf stark variieren. Dies hängt eben davon ab, welcher Branche der Ausbildungsbetrieb zugehört und in welcher Region der Betrieb ausbildet.

In der hier verlinkten PDF-Datei finden Sie eine Auflistung zur Ausbildungsvergütung in den unterschiedlichen Branchen sowie hilfreiche Informationen rund um die Vergütung für Auszubildende.

Ausbildungsvergütung (Tarif) nach Branchen

Verkürzen und Verlängern der Ausbildungszeit

Verkürzung

Mit höherer Schulbildung oder vorangegangener abgeschlossener Ausbildung kann die Ausbildungszeit verkürzt werden. Dies kann bereits mit Ausbildungsbeginn vereinbart werden, oder während der Ausbildungszeit. So kann bei Vorliegen der Mittleren Reife das Ausbildungsverhältnis bis zu 6 Monaten und bei Abitur bis zu 12 Monaten verkürzt werden, bei einer vorangegangenen Ausbildung von bis zu 12 Monaten.

Um einen Antrag zu stellen, nutzen Sie bitte unser IHK Bildungsportal.

Der Antrag wird durch den Ausbildungsbetrieb initiiert.

  • Hat der Auszubildende noch keine Logindaten? Durch "Account anlegen" können Sie dies selbst erledigen. Erst dann ist ein Antrag möglich.
Video-Tutorial - Anleitung für einen Antrag auf Verkürzung
Verlängerung

In Einzelfällen kann die Ausbildungszeit verlängert werden bei:

  • Schwangerschaft
  • längere Krankheitszeiten (mind. 3 Monate)
  • sehr schlechte Leistungen in Schule und Betrieb

Sprechen Sie mit ihrem zuständigen Ausbildungs- und Fachkräfteberater.

Um einen Antrag zu stellen, nutzen Sie bitte unser IHK Bildungsportal.

Der Antrag wird durch den Ausbildungsbetrieb initiiert.

  • Hat der Auszubildende noch keine Logindaten? Durch "Account anlegen" können Sie dies selbst erledigen. Erst dann ist ein Antrag möglich.
Video-Tutorial - Anleitung für einen Antrag auf Verlängerung
Abschlussprüfung nicht bestanden?

Sollten Sie die Abschlussprüfung nicht bestanden haben, gehen Sie bitte auf die Seite  Prüfungen.

Prüfung nicht bestanden

Teilzeitausbildung

Vor allem Mütter und Väter oder Auszubildende, die während ihrer Ausbildung ein Kind bekommen haben, können von dieser neuen Regelung profitieren. Menschen mit Behinderung oder Auszubildende, die einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen müssen, können ebenfalls ihre Berufsausbildung in Teilzeitform abschließen. Seit 2020 trat eine Änderung des Berufsbildungsgesetzes in Kraft. Damit wurde die Zielgruppe für Teilzeitausbildung weiter geöffnet. Voraussetzung ist immer, dass Auszubildender und Ausbildungsbetrieb dies im gegenseitigen Einvernehmen beantragen.

Die Ausbildungszeit kann sich durch diese Umstellung um bis zu 50 Prozent verlängern.

Die Teilzeitausbildung ist eine Einzelfallentscheidung, die eine vorherige Absprache mit dem Ausbildungs- und Fachkräfteberater nötig macht. Wenden Sie sich deshalb im Vorfeld an den Berater für Ihre Region.

Ausbildungsnachweis

Berichtsheft

Auszubildende und Umschüler haben nach Vorgabe der IHK ein Berichtsheft zu führen. Das Berichtsheft muss wöchentlich vom Auszubildenden geführt werden. Der Ausbildungsbetrieb hat das Berichtsheft in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.

Alles zum Thema Berichtsheft

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den für Ihre Region zuständigen Ausbildungsberater Ihrer IHK

Ausbildungsberatung

Meinolf Brinkmöller

Diplom-Kaufmann (FH)
Ausbildungsberater
Schweinfurt

Tätigkeitsbereiche
  • Ausbildungsberatung Stadt Schweinfurt
  • Organisation kaufmännischer und gewerblich-technischer Zwischen- und Abschlussprüfungen
  • Überwachung und Förderung der Berufsausbildung
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  • Überwachung und Förderung der Berufsausbildung
Bernd Clemens

Technischer Betriebswirt
Ausbildungsberater
Schweinfurt

Tätigkeitsbereiche
  • Ausbildungsberatung Landkreis Bad Kissingen und Rhön-Grabfeld
  • Beratung von Personalverantwortlichen, Ausbildenden und Auszubildenden
  • Überwachung und Beratung von Ausbildenden und Auszubildenden
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  • Ausbildungsberatung Landkreis Bad Kissingen und Rhön-Grabfeld
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  • Überwachung und Beratung von Ausbildenden und Auszubildenden
Oliver Proske

Bankfachwirt
Ausbildungsberater
Schweinfurt

Tätigkeitsbereiche
  • Ausbildungsberatung Landkreis Schweinfurt, Haßberge und Main-Spessart
  • Beratung von Personalverantwortlichen, Ausbildenden und Auszubildenden
  • Überwachung und Förderung der Berufsausbildung
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Kontaktformular vCard 09721 7848-647
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  • Überwachung und Förderung der Berufsausbildung
Marco Slodczyk

Ausbildungsberater
Würzburg

Tätigkeitsbereiche
  • Ausbildungsberatung Stadt Würzburg
  • Beratung von Personalverantwortlichen, Ausbildenden und Auszubildenden
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