Wie kann ich meine Ausbildung verkürzen? Was mache ich, wenn ich die Prüfung nicht bestanden habe? Wieviel verdiene ich während meiner Ausbildung? Welche Ausbildungsberufe gibt es und wo ist meine Berufsschule? Was lerne ich in meiner Ausbildung? Wir haben die wichtigesten Informationen für Azubis hier zusammengefasst.
Die Höhe der Ausbildungsvergütung kann ganz unterschiedlich sein und richtet sich nach der Branche des ausbildenden Unternehmens. Für die meisten Branchen gibt es tarifliche Regelungen (z.B. Großhandel, Einzelhandel, Gastgewerbe, Metallindustrie usw.). Ein Betrieb muss dann die im Tarifvertrag angegebene Ausbildungsvergütung zahlen, wenn er tariflich gebunden ist oder der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Ist dies nicht der Fall, zählt der Tarifvertrag für den Ausbildungsbetrieb nur als Richtschnur. Es gibt aber auch Branchen, für die es gar keine tariflichen Vorgaben gibt (z.B. viele Dienstleistungsbetriebe).
Bildet ein Betrieb in verschiedenen Berufen aus, dann erhalten die Auszubildenden die gleiche Ausbildungsvergütung (Ausnahmen regeln ggfs. die einzelnen Tarifverträge). Die Höhe der Vergütung kann deshalb im selben Beruf stark variieren. Dies hängt eben davon ab, welcher Branche der Ausbildungsbetrieb zugehört und in welcher Region der Betrieb ausbildet.
In der hier verlinkten PDF-Datei finden Sie eine Auflistung zur Ausbildungsvergütung in den unterschiedlichen Branchen sowie hilfreiche Informationen rund um die Vergütung für Auszubildende.
Mit höherer Schulbildung oder vorangegangener abgeschlossener Ausbildung kann die Ausbildungszeit verkürzt werden. Dies kann bereits mit Ausbildungsbeginn vereinbart werden, oder während der Ausbildungszeit. So kann bei Vorliegen der Mittleren Reife das Ausbildungsverhältnis bis zu 6 Monaten und bei Abitur bis zu 12 Monaten verkürzt werden, bei einer vorangegangenen Ausbildung von bis zu 12 Monaten.
Um einen Antrag zu stellen, nutzen Sie bitte unser IHK Bildungsportal.
Der Antrag wird durch den Ausbildungsbetrieb initiiert.
In Einzelfällen kann die Ausbildungszeit verlängert werden bei:
Sprechen Sie mit ihrem zuständigen Ausbildungs- und Fachkräfteberater.
Um einen Antrag zu stellen, nutzen Sie bitte unser IHK Bildungsportal.
Sollten Sie die Abschlussprüfung nicht bestanden haben, gehen Sie bitte auf die Seite Prüfungen.
Prüfung nicht bestandenVor allem Mütter und Väter oder Auszubildende, die während ihrer Ausbildung ein Kind bekommen haben, können von dieser neuen Regelung profitieren. Menschen mit Behinderung oder Auszubildende, die einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen müssen, können ebenfalls ihre Berufsausbildung in Teilzeitform abschließen. Seit 2020 trat eine Änderung des Berufsbildungsgesetzes in Kraft. Damit wurde die Zielgruppe für Teilzeitausbildung weiter geöffnet. Voraussetzung ist immer, dass Auszubildender und Ausbildungsbetrieb dies im gegenseitigen Einvernehmen beantragen.
Die Ausbildungszeit kann sich durch diese Umstellung um bis zu 50 Prozent verlängern.
Die Teilzeitausbildung ist eine Einzelfallentscheidung, die eine vorherige Absprache mit dem Ausbildungs- und Fachkräfteberater nötig macht. Wenden Sie sich deshalb im Vorfeld an den Berater für Ihre Region.
Auszubildende und Umschüler haben nach Vorgabe der IHK ein Berichtsheft zu führen. Das Berichtsheft muss wöchentlich vom Auszubildenden geführt werden. Der Ausbildungsbetrieb hat das Berichtsheft in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.
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