Zur Prüfung zugelassen werden laut Prüfungsordnung Auszubildende, deren vertraglich vereinbarte Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet, soweit sie an den vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene Ausbildungsnachweise (Berichtsheft) geführt haben.
Details zum Verkürzen oder Verlängern der Ausbildungszeit finden Sie unter nachfolgender Seite.
verkürzen und verlängernAuszubildende bzw. Umschüler können nach Anhören der Ausbildenden und der Berufsschule vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn die Leistungen dies rechtfertigen.
Ist dieses Zeugnis am Tag des Anmeldeschlusses älter als vier Monate, sind die im laufenden Schuljahr erbrachten Leistungen von der Berufsschule schriftlich zu bestätigen. Die prüfungsrelevanten schulischen Leistungen müssen einen mindestens „guten“ Notendurchschnitt (besser als 2,5) aufweisen. In diesen einzelnen Fächern/Lernfeldern muss mindestens die Note „befriedigend“ erreicht sein.
Der ausgefüllte Antrag muss spätestens bis zum Tag des Anmeldeschlusses eingereicht werden.
Antrag als pdf herunterladenAuch ohne klassische Berufsausbildung haben Sie die Möglichkeit, einen Berufsabschluss zu erreichen.
Er bietet Ihnen viele Vorteile. Vor allem können Sie als qualifizierte Fachkraft arbeiten, was sich nicht nur finanziell positiv auswirkt. Ein erfolgreicher Berufsabschluss verbessert auch Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt und schützt Sie am besten vor Arbeitslosigkeit. Er eröffnet Ihnen vielfältige Perspektiven und neue Chancen auf ein erfolgreiches Berufsleben und für einen beruflichen Aufstieg.
Entscheidend ist, dass Sie eine längere einschlägige Berufserfahrung in dem Ausbildungsberuf erworben haben, in dem Sie die Prüfung ablegen möchten. Auch Abschlüsse oder Berufserfahrungen im Ausland können berücksichtigt werden. Als Mindestzeit dieser praktischen Tätigkeit sollten Sie die eineinhalbfache Dauer der regulären Ausbildungszeit nachweisen können. Gehen Sie bei der Mehrzahl der Berufe also von viereinhalb Jahren Berufspraxis aus. Im Einzelfall kann auch eine kürzere Berufspraxis ausreichen, um die Prüfung abzulegen.
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Voraussetzungen ausreichen oder welchem Ausbildungsberuf Ihre bisherige Berufserfahrung zugeordnet werden kann?
Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen in einem persönlichem Gespräch weiter.
Sprechen Sie uns an.Reichen Sie uns einen Antrag auf Zulassung (s. Merkblatt) mit aussagefähigen Nachweisen (z. B. Arbeitszeugnisse, Arbeitsplatzbeschreibungen) über Ihre Tätigkeit ein. Auch Nachweise über berufliche Qualifizierungen, die Sie durchlaufen haben, können berücksichtigt und sollten vorgelegt werden.
Merkblatt und Antrag als pdf
Betriebswirtin
Referentin Prüfungswesen Berufsausbildung
Teamleiterin
Würzburg
Berater Prüfungswesen Berufsausbildung
Würzburg
Diplom-Kaufmann (FH)
Ausbildungsberater
Schweinfurt