Künftig erhalten nicht mehr die Ausbildungsbetriebe die Prüfungszeugnisse in Papierform. Stattdessen werden die Zeugnisse direkt den Auszubildenden in digitaler Form über das Bildungsportal zur Verfügung gestellt. Diese Änderung entspricht den Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes.
Als Ausbildungsbetrieb erhalten Sie dafür ab sofort direkt nach der Prüfung eine Mitteilung über das Bestehen der Prüfung. In diesem Bescheid sind alle relevanten Informationen bzw. Ergebnisse enthalten und Sie profitieren von einer zeitnahen Information ohne Verzögerung.
Sollten Sie Ihr IHK-Zeugnis, Ihre IHK-Bescheinigung, Ihren IHK-Schulungsnachweis oder Ihren Unterrichtungsnachweis verloren haben oder wurde dieses vernichtet, kann Ihnen auf Antrag eine Zweitschrift des Berufsausbildungszeugnisses, eine Zweitschrift des Fortbildungszeugnisses, eine Zweitschrift der Sach- und Fachkundebescheinigung oder eine Zweitschrift der Unterrichtungsbescheinigung, insofern Sie die Prüfung bei uns in Würzburg/Schweinfurt abgelegt haben, ausgestellt werden. Gleiches gilt im Falle einer Namensänderung aufgrund Adoption oder nach dem Transsexuellengesetz (TSG).
die "Bestätigung für Rentenzwecke" ist kostenfrei.
Im BIHK-Serviceportal können bei Zweitschriften Gebühren anfallen. Bestätigungen z.B. für Rentenzwecke sind jedoch kostenfrei.
Auf Antrag der Auszubildenden kann die Durchschnittsnote der Berufsschule in das IHK-Prüfungszeugnis übernommen werden. Auszubildende müssen sich dafür den Antrag herunterladen und in der Berufsschule abgeben.
Antrag als pdf herunterladenSeit der Abschlussprüfung Winter 2009/2010 erhalten alle Auszubildenden automatisch eine englischsprachige Übersetzung Ihres Ausbildungszeugnisses. Prüfungszeugnisse, die nach dem 1. April 2005 (In Krafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes) ausgestellt wurden, können in englischer und/oder französischer Sprache von der IHK angefordert werden.
Sollten Sie keine Übersetzung des Prüfungszeugnisses haben, oder zusätzlich eine Übersetzung ins französische wünschen, senden Sie uns bitte einen formlosen Antrag zu. Es fallen keine Kosten an!
Antrag als pdf herunterladenPrüfungszeugnisse, die nach dem 1. April 2005 (In Krafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes) ausgestellt wurden, können in englischer und/oder französischer Sprache von der IHK angefordert werden. Seit der Abschlussprüfung Winter 2009/2010 erhalten alle Auszubildenden automatisch eine englischsprachige Übersetzung Ihres Ausbildungszeugnisses.
Sollten Sie keine Übersetzung des Prüfungszeugnisses haben, oder zusätzlich eine Übersetzung ins französische wünschen, senden Sie uns bitte einen formlosen Antrag mit folgenden Angaben
an die hier angegebene Adresse. Es fallen keine Kosten an.
IHK Würzburg-Schweinfurt
Berufsausbildung
Mainaustr. 33
97082 Würzburg
Wirtschaftsfachwirtin
Prüfungskoordinatorin Berufsausbildung
Würzburg
Prüfungskoordinatorin Berufsausbildung
Würzburg
Prüfungskoordinatorin Berufsausbildung
Würzburg
Berater für digitale Prüfungsprozesse
Würzburg
Prüfungskoordinatorin Berufsausbildung
Würzburg
Prüfungskoordinatorin Berufsausbildung
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Prüfungskoordinatorin Berufsausbildung
Würzburg
Prüfungskoordinatorin Berufsausbildung
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