Wenn Sie die Prüfung nicht bestanden haben, erhalten Sie zusätzlich zur Mitteilung des Prüfungsausschusses von der IHK Würzburg-Schweinfurt einen schriftlichen Bescheid.
Grundsätzlich gelten folgende Regelungen:
- Die nicht bestandene Abschlussprüfung kann insgesamt zweimal wiederholt werden.
- Prüfungsteile, in denen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden, sind auf Antrag nicht zu wiederholen, sofern sich der Prüfling innerhalb von zwei Jahren - gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfungen an – zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Dabei sind eventuelle Sperrfachregelungen und weitergehende Vorschriften über die Befreiung von der Wiederholung einzelner Prüfungsleistungen in der Ausbildungsordnung und in der Prüfungsordnung zu beachten.
- Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung hat unter Beachtung der Anmeldefrist zu erfolgen. Die Prüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden.
Das Ausbildungsverhältnis endet im Falle des Nicht-Bestehens mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit. Das Ausbildungsverhältnis verlängert sich auf Verlangen der/des Auszubildenden bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr (§ 21 Berufsbildungsgesetz).
Die Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses führt zu einer Verlängerung der Berechtigung des Berufsschulbesuches. Das weitere Vorgehen sollte zwischen der/dem Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb sorgfältig besprochen werden.
Bitte nutzen Sie die Funktionen dafür in unserem Bildungsportal. IHK-Online-Portal (ihk-bildungsportal.de)