Die Ausbildungsdauer kann aus verschiedenen Gründen verlängert werden. Meist sind dafür längere Ausfallzeiten der Grund, zum Beispiel wegen Krankheit. Der Antrag wird vom Auszubildenden / von der Auszubildenden gestellt. Hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen bei den unterschiedlichen Gründen.
Zur eindeutigen Zuordnung nennen Sie bitte Ihre Prüflingsnummer.
IHK Würzburg-Schweinfurt
Berufsbildung
Mainaustraße 33
97082 Würzburg
Evtl. bereits erbrachte Prüfungsleistungen können nur dann angerechnet werden, wenn ein wichtiger Grund für die Nichtteilnahme vorliegt. Andernfalls gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Wenn Sie die Prüfung nicht bestanden haben, erhalten Sie zusätzlich zur Mitteilung des Prüfungsausschusses von der IHK Würzburg-Schweinfurt einen schriftlichen Bescheid.
Das Ausbildungsverhältnis endet im Falle des Nicht-Bestehens mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit. Das Ausbildungsverhältnis verlängert sich auf Verlangen der/des Auszubildenden bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr (§ 21 Berufsbildungsgesetz).
Die Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses führt zu einer Verlängerung der Berechtigung des Berufsschulbesuches. Das weitere Vorgehen sollte zwischen der/dem Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb sorgfältig besprochen werden.
Bitte nutzen Sie die Funktionen dafür in unserem Bildungsportal. IHK-Online-Portal (ihk-bildungsportal.de)
Diplom-Kaufmann (FH)
Ausbildungsberater
Schweinfurt
Betriebswirtin
Referentin Prüfungswesen Berufsausbildung
Teamleiterin
Würzburg
Berater Prüfungswesen Berufsausbildung
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