Im Berufsbildungsgesetz (§§ 65 ff.) ist geregelt, dass besondere Verhältnisse von Menschen mit Behinderung bei Prüfungen berücksichtigt werden sollen. Laut Sozialgesetzbuch (§ 2) liegt eine Behinderung vor, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
Nach den Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 24. Mai 1985 können die Belange von Menschen mit Behinderung durch besondere Organisation und Gestaltung der Prüfung sowie Zulassung spezieller Hilfen berücksichtigt werden. Die besonderen Maßnahmen dürfen lediglich die behinderungsbedingte Benachteiligung ausgleichen, die Prüfungsanforderungen dürfen nicht qualitativ verändert werden. Eine besondere Gestaltung der Prüfung kann z. B. durch eine Zeitverlängerung oder eine zusätzliche Erläuterung der Prüfungsaufgaben erfolgen. Bei der Beurteilung des erforderlichen Nachteilsausgleichs werden durch die IHK alle Umstände des Einzelfalles gewürdigt. Gegebenenfalls berücksichtigt die IHK die fachliche Stellungnahme des Prüfungsausschusses. Die Entscheidung über die Gewährung eines Nachteilsausgleichs wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt.
Die nachfolgend aufgezählten Unterlagen müssen spätestens zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur betroffenen Prüfung bei der IHK eingehen. Die IHK muss als zuständige Stelle feststellen, ob und wie ein Nachteilsausgleich durchzuführen ist. Hierfür benötigen wir nachfolgende Unterlagen:
Berater Prüfungswesen Berufsausbildung
Würzburg
Prüfungskoordinatorin Berufsausbildung
Würzburg
Prüfungskoordinatorin Berufsausbildung
Würzburg
Wirtschaftsfachwirtin
Prüfungskoordinatorin Berufsausbildung
Würzburg
Berater für digitale Prüfungsprozesse
Würzburg
Diplom-Kaufmann (FH)
Ausbildungsberater
Schweinfurt
Betriebswirtin
Referentin Prüfungswesen Berufsausbildung
Teamleiterin
Würzburg
Diplom-Kaufmann (FH)
Ausbildungsberater
Schweinfurt
Prüfungskoordinatorin Berufsausbildung
Würzburg
Prüfungskoordinatorin Berufsausbildung
Würzburg
Prüfungskoordinatorin Berufsausbildung
Würzburg
Berater für digitale Prüfungsprozesse
Würzburg
Die Informationen und Auskünfte der IHK Würzburg-Schweinfurt sind ein Service für ihre Mitgliedsunternehmen. Sie enthalten nur erste Hinweise und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Sie können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.