Hier finden Sie alles vor, während und nach der Ausbildungsprüfung. Zum Beispiel zur Zulassung, zur Anmeldung, zu den Prüfungsgebühren, zum Ablauf der Prüfung oder auch zum IHK-Prüfungszeugnis.
Einen freien Tag für Auszubildende gibt es nur im Rahmen der Abschlussprüfung. Als Abschlussprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz zählt bei Berufen mit gestreckter Abschlussprüfungen Teil 1 sowie der Teil 2 einer Abschlussprüfung.
Eine Freistellung erfolgt lediglich vor dem schriftlichen Teil der Abschlussprüfung. Eine Freistellung ist auch am Tag vor der Wiederholungsprüfung zu gewähren.
Im Übrigen ist der Auszubildende nur dann freizustellen, wenn ein Arbeitstag der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht. Ein Arbeitstag ist jeder Tag der Woche, an dem im Betrieb gearbeitet wird. Geht kein Arbeitstag der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar voran, verlangt das Berufsbildungsgesetz keine Freistellung.
Auszubildende werden zur Teilnahme an Prüfungen freigestellt. Darüber hinaus auch an dem Arbeitstag der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht. Diese Regelung gilt mit der Änderung des Berufsbildungsgesetzes 2020 auch für erwachsene Auszubildende.
Alle Auszubildenden sind für die Zwischenprüfung, Abschlussprüfung und für eventuelle Wiederholungsprüfungen freizustellen.
Die Prüfungszeit, inkl. den Pausen, wird auf die Arbeitszeit angerechnet.
Die Prüfungszeit wird nur dann auf die Arbeitszeit angerechnet (auch teilweise), wenn diese mit der üblichen Arbeitszeit zusammenfällt.
Zur Prüfung zugelassen werden laut Prüfungsordnung Auszubildende, deren vertraglich vereinbarte Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet, soweit sie an den vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene Ausbildungsnachweise (Berichtsheft) geführt haben.
Auch ohne klassische Berufsausbildung haben Sie die Möglichkeit, einen Berufsabschluss zu erreichen.
Er bietet Ihnen viele Vorteile. Vor allem können Sie als qualifizierte Fachkraft arbeiten, was sich nicht nur finanziell positiv auswirkt. Ein erfolgreicher Berufsabschluss verbessert auch Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt und schützt Sie am besten vor Arbeitslosigkeit. Er eröffnet Ihnen vielfältige Perspektiven und neue Chancen auf ein erfolgreiches Berufsleben und für einen beruflichen Aufstieg.
Entscheidend ist, dass Sie eine längere einschlägige Berufserfahrung in dem Ausbildungsberuf erworben haben, in dem Sie die Prüfung ablegen möchten. Auch Abschlüsse oder Berufserfahrungen im Ausland können berücksichtigt werden. Als Mindestzeit dieser praktischen Tätigkeit sollten Sie die eineinhalbfache Dauer der regulären Ausbildungszeit nachweisen können. Gehen Sie bei der Mehrzahl der Berufe also von viereinhalb Jahren Berufspraxis aus. Im Einzelfall kann auch eine kürzere Berufspraxis ausreichen, um die Prüfung abzulegen.
Reichen Sie uns einen Antrag auf Zulassung (s. Merkblatt) mit aussagefähigen Nachweisen (z. B. Arbeitszeugnisse, Arbeitsplatzbeschreibungen) über Ihre Tätigkeit ein. Auch Nachweise über berufliche Qualifizierungen, die Sie durchlaufen haben, können berücksichtigt und sollten vorgelegt werden.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung bei der IHK - IHK Würzburg-Schweinfurt
Nein, der Antrag auf Zulassung ist noch keine Prüfungsanmeldung. Somit haben Sie die Möglichkeit, den Zeitpunkt der Prüfung nach Ihren Vorstellungen zu gestalten. Mit der Anmeldung zum Prüfungstermin fallen Prüfungsgebühren bzw. bei Abmeldung Stornierungskosten an.
Wenden Sie sich bitte trotzdem zunächst an die IHK, in deren Kammerbezirk Sie wohnen oder arbeiten. Die IHK nimmt in der Regel Kontakt zu einer anderen IHK auf, die die Prüfungen anbietet und klärt mit dieser, ob Sie dort die Prüfung ablegen können. Stimmt die andere IHK der Prüfungsabnahme zu, erhalten Sie von Ihrer IHK eine Bestätigung und weitere Informationen zur Anmeldung der gewünschten Prüfung. Bitte beachten Sie. Die prüfende IHK ist für die Zulassung zuständig.
Die beste Vorbereitung auf die Prüfung ist eine gute und strukturierte Ausbildung in Betrieb und Schule! Allerdings kann gute Ausbildung durch sinnvolle Prüfungsvorbereitung ergänzt werden. Nachfolgend finden Sie deshalb eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationsquellen zur Prüfungsvorbereitung.
Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung - IHK Würzburg-Schweinfurt
....bekommen Sie bei den Aufgabenstellen für Abschluss- und Zwischenprüfungen.
Für Prüfungen in gewerblich/technischen Berufen:
IHK Region Stuttgart - PAL
Telefon 0711 615577-0
Telefax 0711 615577-30
Internet: www.ihk-pal.de
Für Prüfungen in kaufmännischen Berufen:
AkA - Industrie und Handelskammer
Postfach
90271 Nürnberg
Telefon: 0911 1335-0
Telefax: 0911 1335-210
Internet: www.ihk-aka.de
und
ZPA Nord-West
Unter Sachsenhausen 10-26
50667 Köln
Telefon: 0221 1640-0
Telefax: 0221 1640-699
Internet: www.ihk-zpa.de
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns diese melden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Auskünfte über die Qualität der Lehrgangsanbieter erteilen können.
Im IHK-Bildungsportal können Betriebe neue Verträge für die Ausbildung, für Umschulungen- oder Einstiegsqualifizierungen erstellen und digital an die IHK übermitteln und alle wichtigen Ausbildungsangelegenheiten über ihre Auszubildenden und Ausbilder online managen.
Auszubildende erhalten im IHK-Bildungsportal alle wichtigen Informationen zu ihrer Ausbildung und zur Prüfung. So können Sie z. B. ihre Eintragungsbestätigung ausdrucken, ein digitales Berichtsheft führen oder ihre Prüfungstermine einsehen. Auch die Anmeldung zur Abschlussprüfung erfolgt über das Portal.
Ausbilder können sich im Portal über ihre Auszubildenden informieren. So können sie z. B. die digital geführten Ausbildungsnachweise genehmigen oder alle Informationen den Prüfungen ihrer Auszubildenden einsehen. Personen, die keine Ausbilder sind, können als Ausbildungsbeauftragte von Auszubildenden zugesendete Ausbildungsnachweise genehmigen.
Prüfer können Ihre Prüferabrechung bzw. Prüferentschädigung bequem über das Bildungsportal einreichen.
Informationen zum BildungsportalAlles wissenswerte rund um die Prüfung ist in der Prüfungsordnung zu finden, die Sie hier als pdf-Datei einsehen können.
Pruefungsordnung mit Anlagen (pdf)Laut § 65 des Berufsbildungsgesetztes können Menschen mit Behinderungen für ihre Prüfungen einen "Nachteilsausgleich" beantragen.
"Nachteilsausgleich" bedeutet: Die Prüfung wird so durchgeführt, dass die Prüfung den Prüfungsteilnehmer möglichst wenig einschränkt.
Aus organisatorischen Gründen muss der vollständig ausgefüllt Antrag auf Nachteilsausgleich spätestens bis zum Anmeldeschluss für die jeweilige Prüfung eingereicht werden.
Antrag und weitere InfosDas Wörterbuch darf nur in einer zweisprachigen und auf Papier gedruckten Form benutzt werden. Digitale Anwendungen, z. B. APPs sind nicht zulässig! Das Wörterbuch darf keine Bemerkungen, Kommentare, handschriftliche Notizen oder andere eigene Einträge enthalten.
Reichen Sie bitte den vollständig ausgefüllten Antrag mit Ihrer Anmeldung zur Prüfung im Original bei der IHK Würzburg ein.
Antrag und weitere InfosDie praktische bzw. mündliche Prüfung wird über ein Online-Portal abgewickelt. Die Zugangsdaten erhalten die Auszubildenden rechtzeitig von der IHK Würzburg-Schweinfurt an ihre Privatanschrift.
Auszubildende, die im Prüfungsfach "Fachaufgabe in der Wahlqualifikation" die Report-Variante gewählt haben, müssen ihre beiden Reporte über ein Online-Portal hochladen.
gewerblich/ technische Berufe:
IHK Würzburg-Schweinfurt (cic.cc)
kaufmännische Berufe:
Merkblätter und weitere Informationen finden Sie hier:
Informationen und Downloads zur Elektronischen Prüfungsabwicklung - IHK Würzburg-Schweinfurt
Für jede Qualifikation gibt es fest vorgegebene Hilfsmittellisten. Auf der Homepage der IHK finden Sie die jeweiligen Hilfsmittellisten. Dort finden Sie auch ein Informationsblatt, welche Eintragungen und Markierungen Sie in Tabellenbücher und Gesetzestexten vornehmen können. Zudem finden Sie dort auch die Information zu welchen Fächern ein Taschenrechner zugelassen ist.
Grundsätzlich gilt: In den zugelassenen Hilfsmitteln sind Unterstreichungen, Markierungen, Klebezettel und Anmerkungen, soweit es sich um Querverweise auf andere Paragrafen handelt, erlaubt. Es dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden, sonstige handschriftliche Ergänzungen sind nicht zulässig.
Berufsspezifische Hilfsmittel werden Ihnen gesondert mit der Einladung zur Prüfung ca. 3 Wochen vor der Prüfung mitgeteilt.
Allgemeine Informationen zu den Prüfungen:
- Jedes Prüfungsfach ist immer auf 100 Punkte ausgelegt.
- Die Aufgabenstellungen sind mit mehr als einem Wort, in der Regel in ganzen Sätzen oder mit mehreren Stichworten zu beantworten.
- Die Ergebnisse und Rechenwege sind in den Lösungsteil einzutragen. Beide Teile sind nach der Prüfung abzugeben.
- Sämtliche Arbeiten, mit Ausnahme von Zeichnungen, dürfen nur mit dokumentenechtem Schreibgerät (zum Beispiel Kugelschreiber) ausgeführt werden. Tipp-Ex oder Korrekturroller dürfen nicht verwendet werden.
- In den zugelassenen Hilfsmitteln sind Unterstreichungen, Klebezettel und Anmerkungen, soweit sie Querverweise auf andere Paragrafen sind, jedoch keine Kommentierungen, zugelassen. Handschriftliche Ergänzungen sind nicht zulässig.
- Darüber hinaus gehende Hilfsmittel sind dem jeweiligen Aufgabensatz gegebenenfalls als Anlage beigefügt.
- Elektronische Kommunikationsmittel (zum Beispiel Handy / Smartwatch) sind nicht als Hilfsmittel zugelassen.
- Zu den schriftlichen Prüfungen bringen Sie bitte zur Identitätskontrolle Ihren Ausweis sowie das Einladungsschreiben mit und erscheinen mindestens 15 Minuten vor Prüfungsbeginn.
- IHK-Prüfungen benutzen in den Arbeitsaufträgen fast durchgängig Formulierungen, wie „nennen Sie“, „beschreiben Sie“, „erläutern Sie“. Beachten Sie unbedingt den Unterschied der mit diesen Formulierungen geforderten und erwarteten Beantwortungstiefe und -breite:
Bei „Nennen Sie fünf Bestandteile...“ wird erwartet, klar unterscheidbare Nennungen stichwortartig aufzuzählen. Mehr als fünf Stichworte werden nicht gewertet. Die Prüfer müssen in der Reihenfolge der Nennungen bewerten. Sie haben rechtlich keinen Anspruch darauf, dass sie sich die fünf richtigen Antworten heraussuchen. Wenn Sie zum Beispiel zehn Bestandteile nennen würden und die letzten fünf, die Richtigen wären, würden Sie keinen Punkt für die Beantwortung dieser Frage erhalten.
Bei „Beschreiben Sie die Bestandteile...“ wird erwartet, in ganzen zusammenhängenden Sätzen alle Bestandteile darzustellen, ohne Erläuterungen, Begründungen oder Anwendungen.
Bei „Erläutern (Erklären) Sie die Bestandteile...“ wird erwartet, in ganzen Sätzen alle Bestandteile darzustellen und zusätzlich Unterschiede, Gemeinsamkeiten, Begründungen oder eigene Stellungnahmen hinzuzufügen.
Bei vielen Ausbildungsprüfungen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, nicht bestandene schriftliche Prüfungsteile (weniger als 50 Punkte) durch eine mündliche Ergänzungsprüfung zu verbessern und somit in ein positives Ergebnis umzuwandeln.
In der Ergänzungsprüfung werden Fragen rund um das (schriftlich) nicht bestandene Prüfungsfach gestellt. Eine Eingrenzung auf Themen oder ein Prüfen anhand der nicht oder nur unzureichend beantworteten Fragen aus der schriftlichen Prüfung erfolgt nicht.
Sie können nach Ihrer schriftlichen Prüfung, und den Ihnen im voraus per Mail mitgeteilten Termin, die Ergebnisse über das Bildungsportal einsehen.
Dazu gehen Sie mit Ihrer Azubiidentnummer und Ihrem über "Passwort vergessen" eigenständig erstelltem Passwort in Ihr Profil.
Unter dem Reiter Prüfungen -> Ihrem Prüfungstermin -> Ergebnisse, finden Sie die vorläufigen Bewertungen.
Hier geht´s zu den Prüfungsergebnissen:
Eine Teilprüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Einzelne Prüfungsteile können vor Abschluss des jeweiligen Prüfungsverfahrens wiederholt werden.
Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind und der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung angemeldet hat.
Bestandene Prüfungsleistungen können auf Antrag einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Ausbildungsverhältnis von Ihnen über das Bildungsportal verlängert werden muss. IHK-Online-Portal (ihk-bildungsportal.de)
Seit der Abschlussprüfung Winter 2009/2010 erhalten alle Auszubildenden automatisch eine englischsprachige Übersetzung Ihres Ausbildungszeugnisses. Prüfungszeugnisse, die nach dem 1. April 2005 (In Krafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes) ausgestellt wurden, können in englischer und/oder französischer Sprache von der IHK angefordert werden.
Sollten Sie keine Übersetzung des Prüfungszeugnisses haben, oder zusätzlich eine Übersetzung ins französische wünschen, senden Sie uns bitte einen formlosen Antrag zu. Es fallen keine Kosten an!
Über unser Online-Service-Portal können Sie die Zweitschrift für das in Verlust geratene originale Prüfungszeugnis über die Option "Zweitschrift des Prüfungszeugnisses" direkt bei uns beantragen. Für die Ausstellung einer Zweitschrift wird eine Gebühr von 20 Euro erhoben. Nur eine Bestätigung für Rentenzwecke ist kostenfrei.
Hier können Sie es beantragenHier erfahren Sie, wie Sie Ihre Fachkräfte über das gesamte Verfahren hinweg unterstützen können:
Anerkennungsverfahren - IHK Würzburg-Schweinfurt
Sobald die Abschlussprüfung / Abschlussprüfung Teil 2 abgeschlossen ist und Sie als Prüfungsteilnehmer/ -in über die Noten durch einen Bescheid informiert wurden, haben Sie die Möglichkeit, Einsicht in Ihre Prüfungsunterlagen zu nehmen. Das Antragsformular und das Merkblatt finden Sie hier auf der Internetseite.
Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen mit der Bewertung Ihrer Prüfungsleistungen nicht einverstanden sein, können Sie wie in der Rechtsbehelfsbelehrung des Notenbescheides angegeben innerhalb der Widerspruchsfrist von einem Monat Widerspruch gegen den Notenbescheid einlegen. Dies muss in Schriftform oder mittels zertifizierter E-Mail erfolgen.
Das Widerspruchsverfahren ist grundsätzlich kostenpflichtig, es sei denn, Ihrem Widerspruch wird stattgegeben. Die Höhe der Widerspruchsgebühr richtet sich nach dem Aufwand des Wiederspruchverfahrens. Aussicht auf Erfolg hat nur ein konkret begründeter Widerspruch.
Gerne erörtern wir mit Ihnen die Sach- und Rechtslage.
Antrag auf Einsichtnahme
Berater Prüfungswesen Berufsausbildung
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Prüfungskoordinatorin Berufsausbildung
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Berater für digitale Prüfungsprozesse
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Betriebswirtin
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