Alles, was angehende Ausbildungsbetriebe wissen müssen zu Ausbildung- und Umschulungsvertrag, Ausbildungsvergütung, Urlaub, Ausbildungsinhalte und Berufschule finden Sie hier auf einen Blick:
Wenn ein Auszubildender oder Umschüler im Unternehmen eingestellt wird, muss mit ihm ein Berufsausbildungsvertrag bzw. Umschulungsvertrag abgeschlossen werden. Dieser ist der IHK umgehend, spätestens vor Ausbildungsbeginn zur Eintragung vorzulegen.
Einen neuen Ausbildungsvertrag oder Umschulungsvertrag können Sie einfach, bequem und digital über unser IHK-Bildungsportal einreichen. Starten Sie im Bildungsportal einen neuen Vertrag und führen Sie die Schritte bis zur Erzeugung eines PDFs mit Ihrem Ausbildungs- oder Umschulungsvertrag durch. Anschließend benötigen wir folgende Unterlagen:
Bei Vertragsabschluss mit einem Minderjährigen ist die Zustimmung aller gesetzlichen Vertreter notwendig.
Ausfüllhilfe für den Vertrag als PDFJugendliche unterliegen einem besonderen Schutz in der Ausbildung. Wenn ein Bewerber eingestellt wird, ist vorher eine ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz durchzuführen.
Der jugendliche Bewerber erhält ein entsprechendes Formular bei der zuletzt besuchten allgemein bildenden Schule oder dem Gewerbeaufsichtsamt. Die Untersuchung ist durch diesen Vordruck für den Bewerber und den Ausbildungsbetrieb kostenfrei. Sollte Ihr zukünftiger Auszubildender das entsprechende Formular nicht mehr haben, kann dieses beim Gewerbeaufsichtsamt angefordert werden.
Nachdem der Vertrag eingetragen wurde, kann der Ausbildungsbetrieb sowie der Auszubildende seine Eintragungsbestätigung im Bildungsportal abrufen.
Merkblatt JugendarbeitsschutzgesetzDie Ausbildungsbetreuung sowie die Durchführung der entsprechenden Prüfungen verursachen Kosten. Welche Gebühren in welcher Höhe anfallen, finden Sie in der nachfolgenden Liste. Übrigens, wir decken, damit rund 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten rund um die Ausbildungsorganisationen. Den verbliebenen Teil tragen alle Mitgliedbetriebe über den entsprechenden Kammerbeitrag.
Gebührenliste nach BerufIm IHK-Bildungsportal finden Sie zu allen Berufen die entsprechende sachliche und zeitliche Gliederung (Ausbildungsplan) für Ihren Ausbildungsberuf. Alle betrieblichen Ausbildungsinhalte sind hier aufgegliedert dargestellt. Dieser ist auch für den Ausbildungsvertrag mit einzureichen.
Link zu unserem BildungsportalNach dem Abschluss des Berufsausbildungsvertrages muss der Ausbildungsbetrieb den Auszubildenden an der zuständigen Berufsschule anmelden. Die erforderlichen Anmeldeunterlagen erhält der Betrieb bei der Berufsschule. Zur Anmeldung nutzen Sie die Eintragungsbestätigung der IHK (Abruf über das IHK-Bildungsportal)
Liste als PDF herunterladen oder ansehenJeder muss einmal ausspannen, deshalb erhält der/die Auszubildende unter Fortzahlung der Vergütung jedes Jahr Erholungsurlaub.
Der Mindesturlaub ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz, dem betreffenden Tarifvertrag und/oder dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Der Urlaubsanspruch ist für jedes Kalenderjahr (nicht Ausbildungsjahr), ggf. auch anteilig, in den Vertrag einzutragen. Er soll möglichst zusammenhängend in den Berufsschulferien genommen werden.
Der Urlaub beträgt zwischen 24 Werktagen (über 18 Jährige) und 30 Werktagen (unter 16 - jährigen Auszubildende).
Eine Prüfung des korrekten Mindesturlaubes findet bei der Vertragserstellung über das IHK-Bildungsportal statt.
Mit höherer Schulbildung oder vorangegangener abgeschlossener Ausbildung kann die Ausbildungszeit verkürzt werden. Dies kann bereits mit Ausbildungsbeginn vereinbart werden, oder während der Ausbildungszeit. So kann bei Vorliegen der Mittleren Reife das Ausbildungsverhältnis bis zu 6 Monaten und bei Abitur bis zu 12 Monaten verkürzt werden, bei einer vorangegangenen Ausbildung von bis zu 12 Monaten.
Um einen Antrag zu stellen, nutzen Sie bitte unser IHK Bildungsportal.
Der Antrag wird durch den Ausbildungsbetrieb initiiert.
In Einzelfällen kann die Ausbildungszeit verlängert werden bei:
Sprechen Sie mit ihrem zuständigen Ausbildungs- und Fachkräfteberater.
Um einen Antrag zu stellen, nutzen Sie bitte unser IHK Bildungsportal.
Sollten Sie die Abschlussprüfung nicht bestanden haben, gehen Sie bitte auf die Seite Prüfungen.
Prüfung nicht bestandenDie Höhe der Ausbildungsvergütung kann ganz unterschiedlich sein und richtet sich nach der Branche des ausbildenden Unternehmens. Für die meisten Branchen gibt es tarifliche Regelungen (z.B. Großhandel, Einzelhandel, Gastgewerbe, Metallindustrie usw.). Ein Betrieb muss dann die im Tarifvertrag angegebene Ausbildungsvergütung zahlen, wenn er tariflich gebunden ist oder der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Ist dies nicht der Fall, zählt der Tarifvertrag für den Ausbildungsbetrieb nur als Richtschnur. Es gibt aber auch Branchen, für die es gar keine tariflichen Vorgaben gibt (z.B. viele Dienstleistungsbetriebe).
Bildet ein Betrieb in verschiedenen Berufen aus, dann erhalten die Auszubildenden die gleiche Ausbildungsvergütung (Ausnahmen regeln ggfs. die einzelnen Tarifverträge). Die Höhe der Vergütung kann deshalb im selben Beruf stark variieren. Dies hängt eben davon ab, welcher Branche der Ausbildungsbetrieb zugehört und in welcher Region der Betrieb ausbildet.
In der hier verlinkten PDF-Datei finden Sie eine Auflistung zur Ausbildungsvergütung in den unterschiedlichen Branchen sowie hilfreiche Informationen rund um die Vergütung für Auszubildende.
Für Unternehmen die ausbilden wollen und für Jugendliche, die während ihrer Ausbildung finanzielle Unterstützung benötigen, kann es finanzielle Fördermöglichkeiten geben.
Vor allem Mütter und Väter oder Auszubildende, die während ihrer Ausbildung ein Kind bekommen haben, können von dieser neuen Regelung profitieren. Menschen mit Behinderung oder Auszubildende, die einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen müssen, können ebenfalls ihre Berufsausbildung in Teilzeitform abschließen. Seit 2020 trat eine Änderung des Berufsbildungsgesetzes in Kraft. Damit wurde die Zielgruppe für Teilzeitausbildung weiter geöffnet. Voraussetzung ist immer, dass Auszubildender und Ausbildungsbetrieb dies im gegenseitigen Einvernehmen beantragen.
Die Ausbildungszeit kann sich durch diese Umstellung um bis zu 50 Prozent verlängern.
Die Teilzeitausbildung ist eine Einzelfallentscheidung, die eine vorherige Absprache mit dem Ausbildungs- und Fachkräfteberater nötig macht. Wenden Sie sich deshalb im Vorfeld an den Berater für Ihre Region.
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