Rund um die Ausbildung

Vertragliches und Finanzielles

Alles, was angehende Ausbildungsbetriebe wissen müssen zu Ausbildung- und Umschulungsvertrag, Ausbildungsvergütung, Urlaub, Ausbildungsinhalte und Berufschule finden Sie hier auf einen Blick:

Vertragliches

Wenn ein Auszubildender oder Umschüler im Unternehmen eingestellt wird, muss mit ihm ein Berufsausbildungsvertrag bzw. Umschulungsvertrag abgeschlossen werden. Dieser ist der IHK umgehend, spätestens vor Ausbildungsbeginn zur Eintragung vorzulegen.

Digitales Vertragsmanagement im IHK-Bildungsportal
Erforderliche Dokumente für den Ausbildungsvertrag/Umschulungsvertrag

Einen neuen Ausbildungsvertrag oder Umschulungsvertrag können Sie einfach, bequem und digital über unser IHK-Bildungsportal einreichen. Starten Sie im Bildungsportal einen neuen Vertrag und führen Sie die Schritte bis zur Erzeugung eines PDFs mit Ihrem Ausbildungs- oder Umschulungsvertrag durch. Anschließend benötigen wir folgende Unterlagen:

  • die ersten vier Seiten (=Antrag auf Eintrag sowie den Ausbildungsvertrag) des generierten Dokumentes (oben rechts im Dokument steht, welche Teile für wen bestimmt sind)
  • die sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (auch Ausbildungsrahmenplan). Diese ist Bestandteil des Vertrags und auch dem Azubi vollständig auszuhändigen.
  • ärztliche Bescheinigung der Erstuntersuchung nach § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz – entfällt bei Auszubildenden ab 18 Jahren
    Sollte Ihr zukünftiger Auszubildender das entsprechende Formular nicht mehr haben, kann dieses beim  Gewerbeaufsichtsamt angefordert  werden.
  • Ist der vorgesehene Ausbilder noch nicht benannt worden füllen Sie bitte die Ausbilderkarte aus.

Bei Vertragsabschluss mit einem Minderjährigen ist die Zustimmung aller gesetzlichen Vertreter notwendig.

Ausfüllhilfe für den Vertrag als PDF
Ärztliche Bescheinigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Jugendliche unterliegen einem besonderen Schutz in der Ausbildung. Wenn ein Bewerber eingestellt wird, ist vorher eine ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz durchzuführen.

Der jugendliche Bewerber erhält ein entsprechendes Formular bei der zuletzt besuchten allgemein bildenden Schule oder dem Gewerbeaufsichtsamt. Die Untersuchung ist durch diesen Vordruck für den Bewerber und den Ausbildungsbetrieb kostenfrei. Sollte Ihr zukünftiger Auszubildender das entsprechende Formular nicht mehr haben, kann dieses beim  Gewerbeaufsichtsamt angefordert  werden.

  • Bitte laden Sie den Berufsausbildungsvertrag inklusive eines Abdrucks der Erstuntersuchung im Bildungsportal hoch.

Nachdem der Vertrag eingetragen wurde, kann der Ausbildungsbetrieb sowie der Auszubildende seine Eintragungsbestätigung im Bildungsportal abrufen.

Merkblatt Jugendarbeitsschutzgesetz
Gebührenliste nach Beruf

Gebührenliste nach Beruf

Die Ausbildungsbetreuung sowie die Durchführung der entsprechenden Prüfungen verursachen Kosten. Welche Gebühren in welcher Höhe anfallen, finden Sie in der nachfolgenden Liste. Übrigens, wir decken, damit rund 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten rund um die Ausbildungsorganisationen. Den verbliebenen Teil tragen alle Mitgliedbetriebe über den entsprechenden Kammerbeitrag.

Gebührenliste nach Beruf

Ausbildungsrahmenplan

Gliederung der Ausbildung

Im IHK-Bildungsportal finden Sie zu allen Berufen die entsprechende sachliche und zeitliche Gliederung (Ausbildungsplan) für Ihren Ausbildungsberuf. Alle betrieblichen Ausbildungsinhalte sind hier aufgegliedert dargestellt. Dieser ist auch für den Ausbildungsvertrag mit einzureichen.

Link zu unserem Bildungsportal

Information zum Download

Ausbildungsberufe und Standort der Berufsschule

Nach dem Abschluss des Berufsausbildungsvertrages muss der Ausbildungsbetrieb den Auszubildenden an der zuständigen Berufsschule anmelden. Die erforderlichen Anmeldeunterlagen erhält der Betrieb bei der Berufsschule. Zur Anmeldung nutzen Sie die Eintragungsbestätigung der IHK (Abruf über das IHK-Bildungsportal)

Liste als PDF herunterladen oder ansehen

Urlaub

Jeder muss einmal ausspannen, deshalb erhält der/die Auszubildende unter Fortzahlung der Vergütung jedes Jahr Erholungsurlaub.

Der Mindesturlaub ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz, dem betreffenden Tarifvertrag und/oder dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Der Urlaubsanspruch ist für jedes Kalenderjahr (nicht Ausbildungsjahr), ggf. auch anteilig, in den Vertrag einzutragen. Er soll möglichst zusammenhängend in den Berufsschulferien genommen werden.

Der Urlaub beträgt zwischen 24 Werktagen (über 18 Jährige) und 30 Werktagen (unter 16 - jährigen Auszubildende).

Eine Prüfung des korrekten Mindesturlaubes findet bei der Vertragserstellung über das IHK-Bildungsportal statt.

Verkürzen und Verlängern der Ausbildungszeit

Verkürzung

Mit höherer Schulbildung oder vorangegangener abgeschlossener Ausbildung kann die Ausbildungszeit verkürzt werden. Dies kann bereits mit Ausbildungsbeginn vereinbart werden, oder während der Ausbildungszeit. So kann bei Vorliegen der Mittleren Reife das Ausbildungsverhältnis bis zu 6 Monaten und bei Abitur bis zu 12 Monaten verkürzt werden, bei einer vorangegangenen Ausbildung von bis zu 12 Monaten.

Um einen Antrag zu stellen, nutzen Sie bitte unser IHK Bildungsportal.

Der Antrag wird durch den Ausbildungsbetrieb initiiert.

  • Hat der Auszubildende noch keine Logindaten? Durch "Account anlegen" können Sie dies selbst erledigen. Erst dann ist ein Antrag möglich.
Video-Tutorial - Anleitung für einen Antrag auf Verkürzung
Verlängerung

In Einzelfällen kann die Ausbildungszeit verlängert werden bei:

  • Schwangerschaft
  • längere Krankheitszeiten (mind. 3 Monate)
  • sehr schlechte Leistungen in Schule und Betrieb

Sprechen Sie mit ihrem zuständigen Ausbildungs- und Fachkräfteberater.

Um einen Antrag zu stellen, nutzen Sie bitte unser IHK Bildungsportal.

Der Antrag wird durch den Ausbildungsbetrieb initiiert.

  • Hat der Auszubildende noch keine Logindaten? Durch "Account anlegen" können Sie dies selbst erledigen. Erst dann ist ein Antrag möglich.
Video-Tutorial - Anleitung für einen Antrag auf Verlängerung
Abschlussprüfung nicht bestanden?

Sollten Sie die Abschlussprüfung nicht bestanden haben, gehen Sie bitte auf die Seite  Prüfungen.

Prüfung nicht bestanden

Ausbildungsvergütung

Die Höhe der Ausbildungsvergütung kann ganz unterschiedlich sein und richtet sich nach der Branche des ausbildenden Unternehmens. Für die meisten Branchen gibt es tarifliche Regelungen (z.B. Großhandel, Einzelhandel, Gastgewerbe, Metallindustrie usw.). Ein Betrieb muss dann die im Tarifvertrag angegebene Ausbildungsvergütung zahlen, wenn er tariflich gebunden ist oder der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Ist dies nicht der Fall, zählt der Tarifvertrag für den Ausbildungsbetrieb nur als Richtschnur. Es gibt aber auch Branchen, für die es gar keine tariflichen Vorgaben gibt (z.B. viele Dienstleistungsbetriebe).

Bildet ein Betrieb in verschiedenen Berufen aus, dann erhalten die Auszubildenden die gleiche Ausbildungsvergütung (Ausnahmen regeln ggfs. die einzelnen Tarifverträge). Die Höhe der Vergütung kann deshalb im selben Beruf stark variieren. Dies hängt eben davon ab, welcher Branche der Ausbildungsbetrieb zugehört und in welcher Region der Betrieb ausbildet.

In der hier verlinkten PDF-Datei finden Sie eine Auflistung zur Ausbildungsvergütung in den unterschiedlichen Branchen sowie hilfreiche Informationen rund um die Vergütung für Auszubildende.

Ausbildungsvergütung (Tarif) nach Branchen

Finanzielle Fördermöglichkeiten

Für Unternehmen die ausbilden wollen und für Jugendliche, die während ihrer Ausbildung finanzielle Unterstützung benötigen, kann es finanzielle Fördermöglichkeiten geben.

Teilzeitausbildung

Vor allem Mütter und Väter oder Auszubildende, die während ihrer Ausbildung ein Kind bekommen haben, können von dieser neuen Regelung profitieren. Menschen mit Behinderung oder Auszubildende, die einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen müssen, können ebenfalls ihre Berufsausbildung in Teilzeitform abschließen. Seit 2020 trat eine Änderung des Berufsbildungsgesetzes in Kraft. Damit wurde die Zielgruppe für Teilzeitausbildung weiter geöffnet. Voraussetzung ist immer, dass Auszubildender und Ausbildungsbetrieb dies im gegenseitigen Einvernehmen beantragen.

Die Ausbildungszeit kann sich durch diese Umstellung um bis zu 50 Prozent verlängern.

Die Teilzeitausbildung ist eine Einzelfallentscheidung, die eine vorherige Absprache mit dem Ausbildungs- und Fachkräfteberater nötig macht. Wenden Sie sich deshalb im Vorfeld an den Berater für Ihre Region.

Ansprechpartner

Ausbildungsberatung

Meinolf Brinkmöller

Diplom-Kaufmann (FH)
Ausbildungsberater
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  • Ausbildungsberatung Stadt Schweinfurt
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Bernd Clemens

Technischer Betriebswirt
Ausbildungsberater
Schweinfurt

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  • Ausbildungsberatung Landkreis Bad Kissingen und Rhön-Grabfeld
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Oliver Proske

Bankfachwirt
Ausbildungsberater
Schweinfurt

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  • Ausbildungsberatung Landkreis Schweinfurt, Haßberge und Main-Spessart
  • Beratung von Personalverantwortlichen, Ausbildenden und Auszubildenden
  • Überwachung und Förderung der Berufsausbildung
Zuständigkeiten
  • Landkreis Schweinfurt, Haßberge und Main-Spessart
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Marco Slodczyk

Ausbildungsberater
Würzburg

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