Prüfung: Freiverkäufliche Arzneimittel

Das Arzneimittelgesetz gestattet, dass bestimmte Arzneimittel („freiverkäufliche Arzneimittel“) auch im Einzelhandel außerhalb von Apotheken abgegeben werden dürfen. Voraussetzung ist jedoch, dass im jeweiligen Betrieb eine Person die erforderliche Sachkunde hat.

Der Nachweis der Sachkunde kann durch eine entsprechende Prüfung bei der IHK erbracht werden.

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Merkblatt zur Sachkunde

Wer im Einzelhandel freiverkäufliche Arzneimittel vertreiben möchte, benötigt im jeweiligen Betrieb eine Person mit erforderlicher Sachkunde. Der Nachweis der Sachkunde kann durch eine Prüfung bei der IHK erbracht werden.

Information zu Prüfung und Vorbereitung