Sachkunde

Arzneimittel im Einzelhandel

Voraussetzung für den Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln ist, dass im Betrieb eine Person die erforderliche Sachkunde hat. Der Nachweis der Sachkunde kann durch eine entsprechende Prüfung bei der IHK erbracht werden.

Merkblatt, Anmeldung zur Prüfung und Zweitschrift

Freiverkäufliche Arzneimittel

Das Arzneimittelgesetz gestattet, dass bestimmte Arzneimittel auch im Einzelhandel außerhalb von Apotheken abgegeben werden dürfen. Dafür benötigt der Betrieb eine Person mit erforderlicher Sachkunde. Der Nachweis der Sachkunde wird durch eine Prüfung bei der IHK erbracht.

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Prüfung Arzneimittel

Bei den Teilnehmerdaten ist die private Meldeanschrift anzugeben, keine Firmenadresse! Regelungen zu Rücktritt, Stornogebühren sowie Vollmachtserteilung (bei fremder E-Mail-Adresse) und Kostenübernahmeerklärung: siehe Hinweise in der Onlineanmeldung.

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Zweitschriften und Bestätigungen

Sie haben Ihr IHK-Zeugnis, Ihre IHK-Bescheinigung, Ihren IHK-Schulungsnachweis oder Ihren Unterrichtungsnachweis verloren oder zerstört? Sie haben Ihren Namen geändert?

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Eintrag ins Versandhandelsregister

Freiverkäufliche Arzneimittel im Versandhandel

Wer freiverkäufliche Arzneimittel im Versandhandel vertreiben möchte, hat dies seit Juni 2015 vor Aufnahme der Tätigkeit nach § 67 Abs. 8 AMG der zuständigen Behörde (Stadt/Landratsamt) anzuzeigen.

Das Unternehmen muss außerdem im Versandhandelsregister registriert sein und das EU-Sicherheitslogo auf der Webseite anzeigen.

Die EU hat diese Regelungen eingeführt, um Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor gefälschten Humanarzneimitteln zu schützen.

Das Register liegt beim DIMDI Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information vor, einer Behörde im Ressort des Bundesgesundheitsministeriums.

Die zuständige Behörde übermittelt die Daten des Unternehmens an das DIMDI, welches diese im Versandhandelsregister einträgt. Anschließend erhält das Unternehmen vom DIMDI per E-Mail Informationen, um das neue Logo auf der Internetseiten einbauen zu können.

DIMDI Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information

Registrierte Händler

Hier finden Sie eine Übersicht der Händler, die registriert sind und freiverkäufliche Arzneimittel im Versandhandel verkaufen dürfen.

Übersicht der registrierten Händler (pdf)

Ansprechpartner

Arzneimittelprüfung

Astrid Schenk

Beraterin Wettbewerbsrecht und Sachkundeprüfungen
Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler
Würzburg

Tätigkeitsbereiche
  • Wettbewerbsrecht
  • Sachkundeprüfung Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler
  • Sachkundeprüfung Immobiliardarlehensvermittler
Kontakt
Kontaktformular vCard 0931 4194-315
Tätigkeitsbereiche
  • Wettbewerbsrecht
  • Sachkundeprüfung Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler
  • Sachkundeprüfung Immobiliardarlehensvermittler
Sophie Schmitt

Beraterin Recht und Steuern
Würzburg

Tätigkeitsbereiche
  • Sachverständigenwesen
  • Handels- und Finanzrichter
  • Sachkundeprüfung für freiverkäufliche Arzneimittel
Kontakt
Kontaktformular vCard 0931 4194-316
Tätigkeitsbereiche
  • Sachverständigenwesen
  • Handels- und Finanzrichter
  • Sachkundeprüfung für freiverkäufliche Arzneimittel