Ein sogenanntes Anerkennungsverfahren trägt wesentlich dazu bei, das Know-how internationaler Fachkräfte besser beurteilen zu können. Dabei geht es um die Prüfung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Bildungsabschlusses (Gleichwertigkeitsprüfung). Für viele Bewerber ist ein solches Verfahren verpflichtend und eine der Voraussetzungen für die Visumserteilung. Bewertet wird, ob bzw. inwieweit die ausländische berufliche Qualifikation dem entsprechenden deutschen Referenzberuf entspricht, ausgehend von der geltenden Aus- oder Fortbildungsverordnung.
Ob ein Verfahren zu Anerkennung der Berufsqualifikation für internationale Fachkräfte notwendig ist, hängt zum einen von der Tätigkeit eines Bewerbers ab, zum anderen spielt dessen Herkunft eine wesentliche Rolle. So ist beispielsweise ein Anerkennungsverfahren für Bewerber aus Drittstaaten zwingend erforderlich:
Die Anerkennung kann der Bewerber beantragen bzw. im Rahmen eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens der von der Fachkraft bevollmächtigte Arbeitgeber. Durchgeführt wird das Verfahren von Kammern oder staatlichen Einrichtungen in Deutschland. Die Vielfalt der beruflichen Bildungsabschlüsse führt dazu, dass für die Anerkennung unterschiedliche Anerkennungsstellen zuständig sind. Die zuständige Stelle richtet sich nach dem Wohnort und folgt je nach Beruf und Bundesland einer anderen Systematik.
Für alle IHK-Berufe ist die IHK-FOSA (Foreign Skills Approval) die für die Anerkennung zuständige Stelle. Sie stellt fest, ob ein ausländischer Abschluss mit einem deutschen vergleichbar ist.
Ablauf und Ergebnis
Die zuständige Stelle benötigt für die Gleichwertigkeitsprüfung Zeugnisse und Dokumente des Bewerbers, unter anderem zu Inhalt und Dauer der Qualifikation, sowie Angaben zur einschlägigen Berufserfahrung. Der Antragsteller erhält in der Regel innerhalb von drei Monaten einen Bescheid. Die Gleichwertigkeitsprüfung führt stets zu einem der folgenden Ergebnisse (siehe auch Schaubild im Downloadbereich):
Dauer des Verfahrens
Nach Eingang des Antrags bestätigt die IHK FOSA innerhalb eines Monats den Erhalt und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen, ggf. müssen weitere Dokumente nachgereicht werden. Erst nach Zahlungseingang der anfallenden Gebühr beginnt die IHK FOSA mit dem Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren und vergleicht anhand der Unterlagen, ob zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem entsprechenden deutschen Beruf wesentliche Unterschiede vorliegen. Ist dies der Fall, beurteilt die IHK FOSA, ob diese durch nachgewiesene Berufserfahrung oder auch weitere Befähigungsnachweise (z.B. Weiterbildungen) ausgeglichen werden. Über das Ergebnis der Prüfung erteilt die IHK FOSA einen offiziellen und rechtssicheren Bescheid, in dem die vorhandenen sowie ggf. fehlenden Qualifikationen aufgelistet werden. Diese Überprüfung muss innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein.
Schneller im beschleunigten Fachkräfteverfahren
Das Anerkennungsverfahren kann zeitlich auf zwei Monate verkürzt werden im Rahmen des sogenannten beschleunigten Fachkräfteverfahrens. Dieses können Sie als Arbeitgeber bei der zuständigen zentralen Ausländerbehörde einleiten. Voraussetzung dafür ist, dass der Bewerber Ihnen dafür eine Vollmacht erteilt.
Gebühren
Der Gebührenrahmen liegt zwischen 100 und 600 Euro. Die tatsächlichen Gebühren orientieren sich am je nach individueller Sachlage entstehenden Aufwand für das Verfahren, der je nach Beruf und Land sehr unterschiedlich sein kann. Es ist zu erwarten, dass sich die Kosten in der Mehrzahl der Fälle auf circa 550 Euro belaufen werden. Fehlen Unterlagen und wird glaubhaft versichert, dass diese unverschuldet nicht vorgelegt werden können, besteht laut § 14 BQFG die Möglichkeit, zusätzlich zu den für die Gleichwertigkeitsprüfung eingereichten Unterlagen auch andere Verfahren wie Fachgespräche, Arbeitsproben, theoretische Prüfungen oder Gutachten anzuwenden. Möchte der Antragsteller ein solches Verfahren in Anspruch nehmen, entstehen dafür zusätzliche Kosten.
Hinweis: Im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens ist der Gebührenrahmen durch die Verkürzung des Verfahrens etwas höher.
Förderung
Wer die Anerkennung oder eine Zeugnisbewertung beantragen will und ein geringes Einkommen hat, kann finanzielle Unterstützung durch den Anerkennungszuschuss erhalten. Auch Qualifizierungen können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller seit mindestens drei Monaten in Deutschland leben muss - jedoch unabhängig vom Aufenthaltstitel. Weitere Informationen zur Antragstellung und den Förderbedingungen finden Interessierte auf dem Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse.
Anerkennungs-Check gibt erste Hinweise
Erste Hinweise dazu, ob die Berufsqualifikation bzw. die Ausbildung eines Bewerbers in Deutschland anerkannt werden kann, gibt der Anerkennungs-Check auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“ – schnell und unkompliziert. Über die tatsächliche Anerkennung kann allerdings nur die zuständige Stelle entscheiden.
Hier finden Sie die Antragsunterlagen der IHK FOSARund um ein Anerkennungsverfahren haben Sie als Unternehmen vielfältige Möglichkeiten, Unterstützung zu leisten – der zuständigen Anerkennungsstelle ebenso wie Ihrem Bewerber. Einige Beispiele:
Die IHK FOSA ist das bundesweite Kompetenzzentrum deutscher Industrie- und Handelskammern zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse. Sie nimmt Anträge auf Anerkennung entgegen und vergleicht, inwieweit ausländische Berufsqualifikationen mit entsprechenden deutschen Berufsabschlüssen als gleichwertig eingestuft werden können.
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B.Sc. Geographie
Referent Standortentwicklung
Würzburg
Sachbearbeiter Fortbildungsprüfungen
Würzburg