Die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (EU) 2023/988 (General Product Safety Regulation – GPSR) vom 10. Mai 2023 über die allgemeine Produktsicherheit wurde am 23.05.2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie ist für betroffene Wirtschaftsakteure ab dem 13.12.2024 verbindlich anzuwenden. Sie löst die bisher geltende Richtlinie zur Allgemeinen Produktsicherheit RaPS ab.
Wirtschaftsakteure: Hersteller, Bevollmächtigter, Einführer/Importeure, Händler und Fulfilment-Dienstleister haben festgelegte Verantwortlichkeiten für die Einhaltung der Anforderungen an die Produktsicherheit. In den Anwendungsbereich fallen nur Produkte, für die nicht bereits andere Bestimmungen oder Regelungen des EU-Rechts gelten (wie z. B. CE-Richtlinie). Die Verordnung gilt für neue, gebrauchte, reparierte oder wiederaufgearbeitete Produkte, die in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden.