Hinweisgeberschutzgesetz

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Information

Planen Sie in Ihrem Unternehmen ein Hinweisgebersystem intern einzurichten?

Dann sind Sie in diesem IHK-Online-Sprint genau richtig. Seit Mitte Dezember 2023 sind alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden laut dem Hinweisgeberschutzgesetz dazu verpflichtet, einen internen Meldekanal einzurichten. Das Frühwarnsystem ermöglicht es, Hinweise auf Regelverstöße vertraulich weiterzugeben, bei gleichzeitigem Schutz der Hinweisgebenden Personen.

In dem Kurs bekommen Sie:

  • Eine Einführung in das Hinweisgeberschutzgesetz
  • Einblicke in die erfolgreiche Implementierung einer Meldestelle
  • Praktische Umsetzung von Hinweisen anhand konkreter Fälle

Der IHK-Online-Sprint umfasst drei Termine à 60 Minuten.

Der Sprint erfüllt die Anforderungen nach §§ 15 Abs. 2, 25 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz und dient somit als Fachkundenachweis für die Beauftragte/den Beauftragten der Meldestelle.

Inhalt

Das Hinweisgeberschutzgesetz – Ihr Hinweisgebersystem als Meldestellenbeauftragte/r richtig nutzen

Modul 1: Gesetzlicher Rahmen & Rechtspflichten aus dem HinschG (60 Minuten)

  • Begrüßung & Vorstellung der Module
  • Übersicht über das Hinweisgeberschutzgesetz
  • Rechtliche Pflichten gemäß dem Gesetz
  • Organisatorische Herausforderungen
  • Praktische Implementierung der Meldestelle

Modul 2: Hinweisgebersystem im Compliance Management (60 Minuten)

  • Wiederholung und Zusammenfassung des ersten Moduls
  • Hinweisgebersystem als Teil des Compliance Management Systems
  • Hinweisgebersystem: aus der Pflicht eine Kür machen / Hürden für Hinweisgebende senken
  • Beispiele für erfolgreiche Implementierung
  • Fragen und Diskussion

Modul 3: Praktisches Hinweisgebermanagement (60 Minuten)

Zulassungsvoraussetzungen

Zielgruppe

Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen sowie Führungskräfte und Fachkräfte, die bezüglich der Taxonomieverordnungen und Berichtspflichten in die Umsetzung kommen müssen.

Nutzen

Inhalte und Intentionen des Hinweisgeberschutzgesetzes verstehen. Die interne Meldestelle einrichten und in der Belegschaft bekannt machen. eine/einen Beauftragte/Beauftragten der Meldestelle ernennen Im Fall der Fälle richtig agieren

Abschluss

IHK-Teilnahmebescheinigung

Dauer

3 Vormittage, 10:00 bis 11:00 Uhr; 4 UE

Anmerkungen

In Kooperation mit der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung - Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung gGmbH: www.dihk-bildungs-gmbh.de

Ansprechpartner in Würzburg

Katja Döpfner

Würzburg
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