Eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Industriemeister oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung
oder
eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum Techniker
oder
eine mit Erfolg abgelegte Prüfung "Geprüfter Technischen Fachwirt"
oder
ein mit Erfolg abgelegtes technisches Hochschulsstudium mit mindestens zweijähriger einschlägiger beruflicher Praxis.
Der Praxisstudiengang schließt mit einer öffentlich-rechtlichen IHK-Prüfung ab. Für diese Prüfung sind die aufgeführten Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ein Lehrgangsbesuch keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung darstellt. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt ausschließlich durch die IHK-Prüfungsstelle. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, vor Beginn Ihres Praxisstudienganges einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung zu stellen. Weitere Informationen finden Sie unter www.wuerzburg.ihk.de/fortbildungspruefungen
Industriemeister und andere vergleichbare technische Meister, staatlich anerkannte Techniker, Technische Fachwirte sowie Hochschulabsolventen mit einschlägiger Berufspraxis
Sie positionieren die Geschäftsfelder eines Unternehmens unter Berücksichtigung technologischer Entwicklungen strategisch dauerhaft am Markt und entwickeln diese weiter. Zudem erarbeiten Sie technische Lösungen in den Bereichen Konstruktion, Fertigung, Montage, Instandhaltung und Services kostenbewusst und ressourceneffizient und übernehmen unternehmensinterne und -externe technologische Beratungsaufgaben. Sie analysieren produktspezifische Projekt- und Prozessstrukturen und optimieren diese laufend.
Öffentlich-rechtlicher Abschluss
1.100 U.-Std.
Teilzeit: ca. 1,5 Jahre jeweils mittwochs von 18:00 bis 21:15 Uhr und samstags von 8:00 bis 15:00 Uhr (virtuell) sowie drei Vollzeitwochen/Jahr in Präsenz.
Der Praxisstudiengang findet berufsbegleitend Live-Online statt. Der Dozent vermittelt die Inhalte interaktiv online und ist jederzeit präsent!
Einkommens- und vermögensunabhängige Unterstützung des Staates. Die Beantragung können Sie bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung vornehmen!
Das zins- und tilgungsfreie KFW-Darlehen beantragen Sie gemeinsam mit dem Aufstiegs-BAföG. Sie müssen nach bestandener Prüfung lediglich 50% der Darlehenssumme zurückzahlen.
Unterstützung des Freistaates Bayern nach bestandener Prüfung. Der Wohn- oder Arbeitsort muss sich in Bayern befinden. Sie erhalten das Antragsformular von der IHK-Prüfungsabteilung gemeinsam mit dem Zeugnis.
Teilnehmende pro Jahr
Teilnehmende pro Jahr
Weiterempfehlung in %
Weiterempfehlung
Themenangebote
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freiberufliche Dozenten
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