Ihr Unternehmen ist als Personengesellschaft ins Handelsregister eingetragen.
Für Ihre Unternehmung kommt eine Kommanditgesellschaft (KG) in Betracht.
Kommanditgesellschaften sind Personengesellschaften, deren Unterschied zur OHG darin besteht, dass die Gesellschafter in unterschiedlicher Weise haften. Komplementäre haften dabei persönlich und unbeschränkt, Kommanditisten nur mit ihren Kapitaleinlagen.
Die KG hat mindestens einen voll haftenden Gesellschafter und mindestens einen Kommanditisten. Der Kommanditist haftet nur mit seiner Einlage. Die KG muss in notariell beglaubigter Form in das Handelsregister eingetragen werden.
Die Firmenbezeichnung kann in Form einer Personen-, Sach- oder Phantasiefirma bzw. einer Mischfirma bestehen. Als notwendiger Rechtsformzusatz muss "Kommanditgesellschaft" bzw. KG geführt werden. Beispiel: "ABC Textilhandels KG" oder "Meier Kommanditgesellschaft". Für Geschäftsbriefe gilt das zur OHG Gesagte.