Sie möchten sich zu mehreren in das Handelsregister eintragen lassen. Es stellt sich nun die Frage, wer mit seinem Privatvermögen haftet und wer mit eingelegtem Kapital.
Für ihre Unternehmung kommen die Offene Handelsgesellschaft (OHG) oder die Kommanditgesellschaft wie auch verschiedene Kapitalgesellschaften in Betracht.
Soll die Haftung bei mindestens einem Gesellschafter beschränkt werden?