Nachdem Sie bereit sind auch mit Ihrem Privatvermögen zu haften, sollten Sie sich entscheiden, ob Sie Ihr Unternehmen ins Handelsregister eintragen lassen möchten.
Als Einzelunternehmer können Sie sich entscheiden, ob Sie Ihr Unternehmen als sogenanntes Kleingewerbe "nur" gewerbeamtlich anmelden oder als eingetragener Kaufmann ins Handelsregister eintragen lassen. Grundsätzlich ist die Gründung als Kleingewerbe schneller und kostensparender. Allerdings kann ein Unternehmen als eingetragener Kaufmann eine Firma führen - somit mit einem eigenen Namen am Markt auftreten.