Der klassische Einzelunternehmer haftet mit seinem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten seiner Unternehmung, allerdings ist auch im Kleingewerbe die Haftung auf eine Kapitaleinlage beschränkbar. Eine Unternehmung zu mehreren ist hinsichtlich des Risikos häufig weniger berechenbar, und jeder einzelne Gesellschafter sollte sich die Frage nach der Bereitschaft zur privaten Haftung ernsthaft stellen.