Wird das Unternehmen in das Handelsregister eingetragen, so kann eine Firma (Name des Unternehmens) in Form einer Personen-, Sach-, Phantasie-Firma bzw. Mischfirma gewählt werden. Als Rechtsformzusatz muss der eingetragene Einzelunternehmer "eingetragener Kaufmann" bzw. "eingetragene Kauffrau" oder die Abkürzung "e. K .","e. Kfm." oder "e. Kfr." führen.
Beispiel: "Müller eingetragener Kaufmann" oder "Müller eingetragene Kauffrau" oder "Klaus Müller e. K.","Verena Müller e. Kfr." oder "Retros e. K." (= Phantasiebezeichnung).
Geschäftsbezeichnung
Geschäftsbezeichnungen sind die Namen der Geschäftslokale wie z. B. "Gaststätte zur Rose" oder "Atlanta-Lichtspiele". Sie sind keine Firmennamen (Namen der Kaufleute), sondern bezeichnen das Geschäftslokal. Diese Bezeichnungen haben sich in bestimmten Branchen eingebürgert und sind dort ohne Eintragung in das Handelsregister zulässig.
Im Handelsregister eingetragene Kaufleute müssen auf Geschäftsbriefen die Firma, den Rechtsformzusatz, den Ort der Handelsniederlassung, das Registergericht und die Nummer, unter der die Firma in das Handelsregister eingetragen ist, angeben.