Ihr Unternehmen ist als Kapitalgesellschaft ins Handelsregister eingetragen.
Durch Investition von mindestens 50.000 € können Sie eine Aktiengesellschaft (AG) gründen.
Die AG ist eine Kapitalgesellschaft mit Rechtspersönlichkeit, die durch ihre Organe selbständig am Rechtsverkehr teilnehmen kann. Das Grundkapital der AG wird in Aktien zerlegt.
Die Aktiengesellschaft ist eine rechtlich eigenständige juristische Person, die durch die Eintragung ins Handelsregister entsteht. Für die Verbindlichkeiten der Aktiengesellschaft haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Die Aktiengesellschaft hat ein in Aktien zerlegtes Grundkapital. Das Mindestgrundkapital beträgt 50 000 Euro.
"Kleine AG"
Auch allein ist die Gründung einer AG möglich.
Die Aktien müssen mindestens auf einen Nennbetrag von 1 Euro lauten. Die Gründung einer AG bedarf der notariellen Beurkundung. Die Organe der AG sind die aus den Aktionären bestehende Hauptversammlung, der Vorstand und der mindestens aus drei Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat.
Als Firma kann eine Personen-, Sach-, Phantasie- bzw. Mischfirma gewählt werden. Als notwendigen Rechtsformzusatz muss sie "Aktiengesellschaft" oder eine allgemeine verständliche Abkürzung dieser Bezeichung ("AG") enthalten. Beispiel: "GS Baustoffhandel AG", "ABC Aktiengesellschaft".
Auf Geschäftsbriefen müssen die Rechtsform, der Sitz der Gesellschaft, das Registergericht des Sitzes der Gesellschaft und die Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist, sowie alle Vorstandsmitglieder und der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen angegeben werden. Der Vorsitzende des Vorstands ist als solcher zu bezeichnen.
Wir empfehlen darüber hinaus eine markenrechtliche Überprüfung der Bezeichnung. Hierzu bieten wir regelmäßig Marken- und Patentsprechtage an.