Ausnahme zur Sozialversicherungspflicht eines Fremdgeschäftsführers

Der Fremdgeschäftsführer einer GmbH kann ausnahmsweise nicht sozialversicherungspflichtig sein, wenn er als Testamentsvollstrecker Einfluss auf die Gesellschafterbeschlüsse nehmen kann.

SG Landshut, Beschluss vom 13.10.2023 – S 1 BA 20/23 ER