Belarus: Neue Sanktionen vom 29.06.2024

Es sind umfassende Sanktionen gegen Belarus beschlossen worden, die am 1. Juli in Kraft getreten sind.

Die neuen Sanktionen gegen Belarus sind gegen die Sektoren Handel, Dienstleistungen und Verkehr gerichtet.

Angesichts der Beteiligung des Regimes an dem rechtswidrigen, grundlosen und ungerechtfertigten Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine sieht der Rat in der Verordnung (EU) 2024/1865 vom 29. Juni 2024 weitere Sanktionen gegen die belarussische Wirtschaft vor.

Mit diesen Sanktionen wird das Ziel verfolgt, mehrere der bereits geltenden restriktiven Maßnahmen gegen Russland widerzuspiegeln. Die Sanktionen umfassen:

  • ein Verbot der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, Gütern der Seeschifffahrt sowie von Luxusgütern nach Belarus
  • ein Verbot der Einfuhr von Gold, Diamanten, Helium, Kohle und Mineralerzeugnissen, einschließlich Rohöl, aus Belarus
  • ein Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen
  • ein umfassenderes Verbot der Beförderung von Gütern auf der Straße im Gebiet der Union
  • eine Verpflichtung für EU-Ausführer, die sogenannte „Klausel zum Verbot der Wiederausfuhr nach Belarus“ in künftige Verträge aufzunehmen
  • weitere Maßnahmen gegen Umgehungspraktiken

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der EU und der BAFA.