Betriebsveranstaltungen und ihre Auswirkung auf die Lohnsteuer

Nach neuerer Rechtsprechung des BFH (27.03.2024) kann auch dann eine Betriebsveranstaltung vorliegen, wenn diese nicht allen Angehörigen eines Betriebs sondern nur einem ausgewählten Kreis von Mitarbeitern offen steht.

Die Lohnsteuerpauschalierung - nicht jedoch der Freibetrag von 110 Euro - kann daher auch für solche Veranstaltungen in Anspruch genommen werden. Ob die Rechtsprechung flächendeckend für die Finanzverwaltung Anwendung findet (durch Veröffentlichung im Bundessteuerblatt) bleibt abzuwarten.

Weitere Informationen zur Lohnsteuer finden Sie hier.
Quelle: BFH, Urteil v. 27.03.2024 - VI R 5/22 - NWB Urteile