Zoll: Warenbescheinigung EUR.1

Der Zoll informiert zur Angabe des Ursprungslandes in der EUR.1 und EUR-MED.

Nach Empfehlung der Europäischen Kommission soll künftig in Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1/EUR-MED in Feld 2, Zeile 1 und in Feld 4 als Ursprungsland generell "Europäische Union" eingetragen werden. Die Europäische Kommission hat die Partnerstaaten entsprechend informiert.

Weitere Informationen auf der Zeite des Zolls.