Neue Richtlinie zum Digitalbonus.Bayern ab 01.07.2024

Seit 2016 das Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie mehr als 24.000 bayerische Projekte erfolgreich gefördert und dabei mehr als 190 Millionen Euro an Zuschüssen für Digitalisierung und IT-Sicherheit bewilligt.

Da es nach wie vor in den Unternehmen einen Bedarf an Digitalisierung gibt und neue Technologien wie KI und Robotik  nun auch für kleine Unternehmen zugänglich geworden sind, wird ab 01. Juli 2024 der Digitalbonus mit besonderer Berücksichtigung modernster Technologien neu gestaltet.

In Kürze die Änderungen zur vergangenen Richtlinie:

  • Das neue Förderprogramm ist bis 31. Dezember 2027 gültig.
  • Hauptkriterium für die Antragstellung ist die Gewerbesteuerpflicht: Dadurch kommen mehr Unternehmen als bisher in den Genuss der Förderung.
  • Maximale Förderhöhe im Digitalbonus Standard ist 7500 Euro.
  • Besonderes Augenmerk auf Förderung von KI und Robotik, auch Roboter-Hardware ist förderfähig.
  • Erneute Antragstellung für bereits in der Vergangenheit durch den Digitalbonus geförderten Unternehmen, die so den Weg der Digitalisierung weiter beschreiten können.
  • Erstmals Förderung von Schulungs- und Beratungsleistungen bis zu 50% der gesamten förderfähigen Aufwendungen.
  • Keine Förderung mehr für Standard-Hardware oder Software: Diese sind mittlerweile nicht mehr innovativ, sondern vielmehr selbstverständlicher Bestandteil moderner Unternehmen.
  •  Auch weiterhin förderfähig: Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit, diese auch inkl. benötigter Hardware.
  •  Anpassungen an die neue EU De-Minimis Verordnung.

Zur neugefassten Förderrichtlinie