Das Thermometer steigt - Was müssen Arbeitgeber tun?

Während Arbeitnehmer im Homeoffice für Abkühlung und ausreichende Trinkmengen selbst verantwortlich sind, müssen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern vor Ort unter Umständen ausreichende Hilfen zur Verfügung stellen.

Das Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung und den Technischen Regeln für Abreisstätten (ASR A3.5) besagen, dass Arbeitgeber ab einer Raumtemperatur von 26 Grad Celsius effektive Maßnahmen zur Abkühlung ergreifen sollen – ab einer Raumtemperatur von 30 Grad Celsius ist das sogar verpflichtend.

Solche Maßnahmen können etwa in der Bereitstellung von Getränken, dem Lüften am frühen Morgen, der Lockerung von Bekleidungsregeln oder der Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung bestehen.

Achtung: Steigt die Temperatur in einem Raum auf über 35 Grad Celsius, darf in dem Raum nicht mehr ohne geeignete Maßnahmen gearbeitet werden.