Kabinettsbeschlüsse des Kohlendioxid-Speichergesetzes (KSpG) und der Eckpunkte für eine Carbon-Management-Strategie

Das Bundeskabinett hat wichtige Beschlüsse (s. u.) zur Änderung des Kohlendioxid-Speichergesetzes (KSpG) und zu Eckpunkten für eine neue Carbon-Management-Strategie (CMS) gefasst. Hierunter finden Sie die Hauptpunkte zusammengefasst:

Fokus auf unvermeidbare Emissionen:

  • Der Einsatz von CCS soll sich auf schwer oder nicht vermeidbare CO2-Emissionen konzentrieren (v.a. Kalk, Zement und thermische Abfallbehandlung).
  • Auch für Prozesse, die nicht wirtschaftlich elektrifizierbar oder defossilisierbar sind.  
  • Gas- und Biomasse-Kraftwerke sind ebenfalls einbezogen. 

Offshore-CO2-Speicherung:

  • Erlaubt im industriellen Maßstab.
  • Regulatorischer Rahmen für ein bundesweites Pipeline-Netzwerk wird geschaffen.

Ausschluss von Meeresschutzgebieten:

  • Konkretisiert und erweitert mit einer Pufferzone von acht Kilometern.
    Die Bundesregierung wird ermächtigt, die Speicherung unterhalb von Meeresschutzgebieten zu regeln, um langfristig ausreichend Speicherkapazität in Deutschland sicherzustellen.

Onshore-CO2-Speicherung:

  • Zu Forschungszwecken bundesweit erlaubt.
  • Kommerzielle Projekte weiterhin verboten, jedoch mit einer Opt-in-Klausel für die Genehmigung durch einzelne Bundesländer.

Verfahrensbeschleunigung:

  • Es werden beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren vorgesehen.
  • CO2-Pipelines und -Speicher werden „im öffentlichen Interesse“ eingestuft.

Gesetzesverfahren:

  • Gesetz als besonders eilbedürftig eingestuft, um es noch in diesem Jahr in Kraft treten zu lassen.
  • Infrastrukturmaßnahmen sollen Anfang der 2030er Jahre bereitstehen.
     

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes

Eckpunkte der Bundesregierung für eine CarbonManagement-Strategie