Rechtsprechungsänderung in Sachen Betriebsveranstaltung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im März diesen Jahres seine Ansicht zu der Frage ob eine Betriebsveranstaltung zwingend allen Angehörigen eines Betriebs offen stehen muss um steuerbegünstigt zu sein, geändert.

Nach neuerer Rechtsprechung des BFH (Urt. v. 27.03.2024, VI R 5/22) kann auch dann eine Betriebsveranstaltung vorliegen, wenn diese nicht allen Angehörigen eines Betriebs sondern nur einem ausgewählten Kreis von Mitarbeitern offen steht. Die Lohnsteuerpauschalierung - nicht jedoch der Freibetrag von 110 Euro - kann - so die Entscheidung - auch für solche Veranstaltungen in Anspruch genommen werden.

Ob die Rechtsprechung flächendeckend für die Finanzverwaltung Anwendung findet (durch Veröffentlichung im Bundessteuerblatt) bleibt abzuwarten.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.