Statusrechtliche Beurteilung eines Gesellschafter-Geschäftsführers

Nach welchen Grundsätzen wird der Status eine geschäftsführenden Gesellschafters bewertet, wenn die Eintragung im Handelsregister fehlt?

  1. Nach dem Grundsatz der Vorhersehbarkeit sozialversicherungs- und beitragsrechtlich relevanter Sachverhalte darf sich der prüfende Sozialversicherungsträger bei seiner Entscheidung auf die (negative) Publizität des Handelsregisters stützen, auch wenn dieses von der materiellen Rechtslage abweicht.
  2. Dies gilt auch, soweit der Eintragung in das Handelsregister lediglich deklaratorischer Charakter zukommt (hier: Eintragung des Geschäftsführers einer GmbH nach § 39 GmbHG). (Leitsätze des Gerichts)

LSG Bayern, Urteil vom 6.12.2023 – L 6 BA 97/21 (SG Bayreuth)