Kurzfristige Energieeinsparmaßnahmen: Was Betriebe wissen müssen

Der DIHK informiert auf seiner Webseite über die neuen Vorschriften ab dem 1. September.

Am 24. August hat das Bundeskabinett eine Energieeinsparverordnung beschlossen, nach der für Unternehmen ab dem 1. September eine Reihe neuer Vorschriften gelten. Besonders öffentliche Unternehmen, die Energie-, Immobilien-, Tourismuswirtschaft und der Handel müssen nun kurzfristig eine Reihe von Maßnahmen umsetzen. 

Die "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen" (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV) gilt ab dem 1. September 2022 für sechs Monate.

Die wichtigsten Vorschriften im Überblick sind zu finden auf der Webseite des DIHK.