Lieferkette: CSDDD im Amtsblatt veröffentlicht

Am 5. Juli 2024 wurde die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) bim Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) bzgl. Sorgfaltspflichten in der Wertschöpfungskette von Unternehmen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (Richtlinie (EU) 2024/1760).

Deutschland hat die CSDDD bis zum 26. Juli 2026 in nationales Recht umzusetzen.

Über die CSDDD werden große europäische und ausländische Unternehmen EU-weit verpflichtet, sich für die Einhaltung bestimmter Umwelt- und Menschenrechtsstandards in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten einzusetzen. Konzeptionell baut die CSDDD auf dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auf, enthält aber insbesondere im Umweltbereich bedeutsame Veränderungen.

Weitere Informatioen auf der Seite der EU und des BMUV.