Entsendung nach Frankreich: Carte BTP jetzt 5 Jahre gültig

Die Gültigkeitsdauer des Berufsausweises (Carte BTP) wurde für entsandte Arbeitnehmer auf fünf Jahre verlängert.

Jedes Unternehmen, das im Bereich Hoch- und Tiefbau, Ausbau und Innenausbau (z. B. Küchenmontage) tätig ist und Mitarbeiter nach Frankreich entsendet, ist verpflichtet, für diese vorab die Carte BTP zu beantragen. Die Karten müssen auf der Baustelle mitgeführt werden.

Seit dem 01.04.2024 sind die Karten fünf Jahre gültig. Sie können erst beantragt werden, nachdem die entsendeten Mitarbeiter über das Internetportal "SIPSI" angemeldet wurden. Eine Karte kostet derzeit 9,80 €.

Mehr Infos zur Carte BTP finden Sie hier

Die Karte kann auf der Homepage der Union des caisses de France Congés Intempéries BTP (UCF CIBTP) beantragt werden.

Laut der Webseite der Carte BTP sind nur Beschäftigte (salariés) betroffen, nicht Arbeitgeber. D.h. wenn der Selbständige alleine fährt, muss er keine Carte BTP beantragen. Vorsicht ist jedoch geboten bei Angestellten (Geschäftsführer = Lohnempfänger).

Quellen: Bayern Handwerk International, IHK Südlicher Oberrhein