Anhebung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze

Änderungen bei der Kleinunternehmerregelung und Umsatzsteuervoranmeldung

Zum Januar 2020 wird die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze auf von 17.500 auf 22.000 Euro Vorjahresumsatz angehoben (§ 19 UStG).

Dadurch entfallen der Ausweis von Umsatzsteuer in der Rechnung und die Umsatzsteuer-Voranmeldung für kleine Unternehmen.

Zeitlich befristete Abschaffung der Verpflichtung zur monatlichen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Neugründer

Die Sonderregelung für Neugründer, innerhalb der ersten beiden Kalenderjahre eine Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abzugeben, wird ab 1. Januar 2021 auf sechs Jahre befristet abgeschafft (§ 18 UStG). Demnach gilt nun grundsätzlich ein Umsatzsteuervoranmeldungszeitraum von einem Kalendervierteljahr. Erst ab einer abgeführten Steuer über 7.500 Euro im vorangegangenen Kalenderjahr müssen Unternehmer die Umsatzsteuer monatlich melden.

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Rebekka Hennrich
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