Laufendes Verfahren

Konsultation zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht

Der Regierungsentwurf zur Umsetzung der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) stehen zur Konsultation. Wir freuen uns über Anmerkungen bis 29.08.2024.

Das Kabinett hat am 24. Juli 2024 den Regierungsentwurf zur Umsetzung der CSRD in nationales Recht verabschiedet und damit das parlamentarische Verfahren eingeleitet. Der Bundestag wird sich nach der Sommerpause mit dem Gesetzentwurf befassen. 

Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen. Bitte schicken Sie uns Ihre Anmerkungen und Bewertungen bis zum 29. August 2024 zu. 

Sie finden den Regierungsentwurf, eine Synopse zum Regierungsentwurf und ein Informationsblatt des Bundesministeriums der Justiz auf der Homepage des BMJ.