: Richtiger Rechtsbehelf ist der einstweilige Rechtsschutz.
: Eine Beschränkung der Abfindung auf Nennwert des Anteils im Fall der Einziehung ist bei einer gGmbH wirksam.
: BGH: Anfechtung eines GmbH-Gesellschafterbeschlusses durch einen zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht mehr als Inhaber eines Geschäftsanteils eingetragenen GmbH- Gesellschafter
: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. April 2020 – 3 Wx 57/20
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