Betriebsrat auf Schulung - was muss der Arbeitgeber zahlen?

Nach § 37 Abs. 6 BetrVG haben Betriebsräte Anspruch auf Schulungen, die für Ihre Tätigkeit notwendige Kenntnisse vermitteln. In dem vom Bundesarbeitsgericht am 7. Februar 2024 gefassten Beschluss ging es um die Frage, welche Kosten der Arbeitgeber zu tragen hat, wenn es statt der ausgewählten Schulung auch eine zeit- und inhaltsgleiche Online-Version gegeben hätte. Der Arbeitgeber verweigerte – zu Unrecht wie sich herausstellte – die Übernahme von Übernachtungs- und Verpflegungskosten.

Dem Betriebsrat stehe, so das Bundesarbeitsgericht, bei der Auswahl der Schulung ein gewisser Spielraum zu, der sich auch auf das Schulungsformat erstrecke.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 07.02.2024