Name der Partnerschaft

Die Aufnahme des Namens mindestens eines Partners ist nicht mehr erforderlich.

Gemäß § 2 Abs. 1 PartGG idF vom 10. August 2021, in Kraft getreten am 1. Januar 2024, muss der Name der Partnerschaft nur noch den Zusatz “und Partner” oder “Partnerschaft” enthalten. (Amtlicher Leitsatz)

BGH, Beschluss vom 6.2.2024 - II ZB 23/22